Skandal-Urteil: Richterpräsident verteidigt Entscheidung

Skandal-Urteil: Richterpräsident verteidigt Entscheidung

Ein Urteil, das Österreich erschüttert: Zehn junge Männer wurden im Prozess um sexuelle Handlungen mit einer damals Zwölfjährigen freigesprochen. Die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts hat eine Welle der Empörung ausgelöst. Während die Öffentlichkeit fassungslos ist, verteidigt Richterpräsident Gernot Kanduth das Urteil in der ORF-Sendung „ZiB2“.

„Das Gesetz sieht das so vor“

In der Sendung erklärte Kanduth, dass die Beweise für eine Verurteilung nicht ausgereicht hätten. „Das Gesetz sieht das so vor“, betonte er und wies darauf hin, dass keine Gruppenvergewaltigung angeklagt war. Die Staatsanwaltschaft habe die Anklage auf die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und geschlechtliche Nötigung beschränkt. „Mir fehlt die Akteneinsicht“, so Kanduth weiter, der sich gegen einen „Parallelprozess in der Öffentlichkeit“ aussprach.

Opfer-Anwalt und Mutter entsetzt

Für den Anwalt des Opfers, Sascha Flatz, ist das Urteil unverständlich. Besonders der Vorfall in einem Hotelzimmer sei „völlig außer Acht gelassen“ worden. Die Mutter des Mädchens brach nach der Urteilsverkündung in Tränen aus und bezeichnete die Freisprüche als „Katastrophe“. Sie kritisierte, dass das Verhalten der Angeklagten zwar moralisch verwerflich, aber rechtlich nicht geahndet wurde.

Justizministerin kündigt Reform an

Die Empörung über das Urteil hat auch politische Konsequenzen. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) kündigte eine Reform des Sexualstrafrechts an. Geplant ist die Einführung des „Nur Ja heißt Ja“-Prinzips, das die Zustimmung zu sexuellen Handlungen klar regeln soll. „Die große Betroffenheit über das Urteil kann ich gut nachvollziehen“, erklärte Sporrer gegenüber der Presse.

Widersprüche und Vorstrafen

Der Fall ist komplex: Die Angeklagten, im Alter zwischen 16 und 21 Jahren, bestritten die Vorwürfe. Einige gaben an, das Mädchen habe freiwillig mitgemacht. Andere behaupteten, sie hätten nur zugesehen. Fünf der Angeklagten sind vorbestraft, unter anderem wegen Raub. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass das Mädchen keinen Ausweg gesehen habe und den Aufforderungen der Gruppe nachgekommen sei.

Oberster Gerichtshof entscheidet

Nach einer Weisung der Justizministerin hat die Staatsanwaltschaft Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Der Fall wird nun vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt. Bis dahin bleibt das Urteil nicht rechtskräftig.

Quelle: ORF, oe24.at
Credits: APA

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