Skandal-Urteil in Wien: SOS-Zeichen von Sechsjähriger ignoriert? Iraker auf freiem Fuß

Skandal-Urteil in Wien: SOS-Zeichen von Sechsjähriger ignoriert? Iraker auf freiem Fuß

Ein verstörender Fall sorgte in Wien für Schlagzeilen, doch nun endet er mit einem Paukenschlag im Gerichtssaal: Ein 39-jähriger Iraker, der seine eigene Familie entführt und mit einem Messer bedroht haben soll, ist wieder auf freiem Fuß. Der Grund für den überraschenden Freispruch ist juristisch eindeutig, hinterlässt aber viele offene Fragen. Besonders brisant: Eine aufmerksame Beamtin hatte den Fall erst ins Rollen gebracht, weil sie ein verzweifeltes Notsignal erkannte.

Das stumme Schreien auf der Rückbank

Es waren Szenen wie aus einem Thriller, die sich Ende November auf dem Wiener Gürtel abspielten. Nach einem Auffahrunfall kontrollierte die Polizei den Wagen des 39-Jährigen. Während der Mann auf die Beamten einen abweisenden Eindruck machte und diese zunächst einen Drogeneinfluss vermuteten, spielte sich im Fond des Wagens ein stilles Drama ab. Wie exxpress.at berichtet, bemerkte eine Polizistin, dass die sechsjährige Stieftochter des Fahrers heimlich das internationale SOS-Handzeichen zeigte.

Dieses Signal – Daumen in die Handfläche, Finger darüber schließen – alarmierte die Einsatzkräfte sofort. Der Verdacht wog schwer: Der Mann soll seine Frau, das sechsjährige Mädchen und einen Säugling zuvor abgepasst, mit einem Messer bedroht und zum Einsteigen gezwungen haben. Die Staatsanwaltschaft ging ursprünglich von schwerer Nötigung und Freiheitsentzug aus.

Abenteuerliche Aussagen vor Gericht

Vor dem Wiener Straflandesgericht präsentierte der Angeklagte, gegen den bereits ein aufrechtes Annäherungsverbot bestand, eine völlig andere Version der Geschehnisse. Er sprach von einem harmonischen Familienleben und witterte stattdessen eine Verschwörung. Laut seinen Aussagen hätten der leibliche Vater der Tochter, der kürzlich aus der Haft entlassen wurde, und die Kindesmutter ein Komplott gegen ihn geschmiedet, wie exxpress.at detailliert schildert. Seine Frau habe lediglich schlecht über ihn geredet, und zwar gegenüber der „Republik Österreich“.

Das Schweigen der Opfer führt zum Freispruch

Der Prozess nahm eine entscheidende Wendung, als es um die Aussagen der mutmaßlichen Opfer ging. Sowohl die Lebensgefährtin als auch die sechsjährige Stieftochter machten von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch. Das Mädchen war extra in einem separaten Raum von einer Psychologin befragt worden, doch auch sie verweigerte die Aussage.

Die rechtliche Konsequenz war unausweichlich: Die ursprünglichen Angaben gegenüber der Polizei durften nicht in das Verfahren einfließen. Ohne die Zeugenaussagen der Hauptbetroffenen fehlten die Beweise für eine Verurteilung. Richterin Magdalena Klestil-Krausam bezeichnete die Angaben des Angeklagten zwar als „absolut unglaubwürdig“, musste ihn aber mangels Beweisen freisprechen. Auch die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, wodurch das Urteil rechtskräftig ist. Der Mann verließ das Gericht als freier Mann.

Credits: APA

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