Seit Assads Sturz: Syrer bekommen seltener Asyl in Österreich

Seit Assads Sturz: Syrer bekommen seltener Asyl in Österreich

Anderthalb Jahre nach dem Ende der Assad-Herrschaft in Syrien zeigt sich eine deutliche Trendwende in der österreichischen Asylpraxis: Wo früher der Großteil der Syrer Asyl erhielt, bekommen sie heute überwiegend nur noch den schwächeren subsidiären Schutz.

Ein klarer Bruch seit Dezember 2024

Seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 haben sich die Schutzgewährungen für syrische Flüchtlinge in Österreich spürbar verschlechtert. Im ersten Halbjahr 2026 erhielten knapp 3.100 syrische Flüchtlinge subsidiären Schutz – damit liegen sie mit Abstand auf Platz eins dieser Kategorie und übertreffen die Zahl der Asylgewährungen im selben Zeitraum (1.523) um etwa das Doppelte, wie oe24 unter Berufung auf die Asylstatistik des Innenministeriums berichtet.

Warum sich die rechtliche Bewertung geändert hat

Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn Betroffene zwar nicht individuell verfolgt werden, ihnen bei einer Rückkehr ins Heimatland aber Lebensgefahr oder Folter drohen – ein deutlich niedrigerer Schutzstatus als klassisches Asyl. Wie Lukas Gahleitner-Gertz, Jurist und Sprecher der Asylkoordination Österreich, gegenüber oe24 bestätigt, gilt für syrische Flüchtlinge seit Ende 2024 nicht mehr das Motiv der politischen Verfolgung. „Daher ist es seit dem Sturz des Assad-Regimes zu einer Abnahme von Asyl-Gewährungen unter Syrerinnen und Syrern gekommen“, so der Experte.

Deutliche Unterschiede im Aufenthaltsrecht

Der Unterschied zwischen den beiden Status ist praktisch erheblich. Personen mit subsidiärem Schutz erhalten ein befristetes Aufenthaltsrecht, das bei der erstmaligen Erteilung nur für ein Jahr gilt, haben aber vollen und sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt sowie die Möglichkeit, einen Fremdenpass zu beantragen. Asylberechtigte hingegen bekommen ein befristetes Aufenthaltsrecht von drei Jahren. Vor der geplanten Umstellung auf ein Kontingente-System, dessen genaue Ausgestaltung noch nicht feststeht, waren subsidiär Schutzberechtigte zudem beim Familiennachzug deutlich benachteiligt: Sie konnten nahe Angehörige erst nach drei Jahren nachholen, während dies bei Asylberechtigten de facto sofort möglich war.

Familiennachzug derzeit in der rechtlichen Schwebe

Genau in diesem Bereich herrscht aktuell Unklarheit. Seit 12. Juli ist der von der Regierung verfügte Stopp der Familienzusammenführung ausgelaufen, eine Nachfolgeregelung gibt es aber noch nicht – das Innenministerium befinde sich dadurch in diesem Bereich quasi in einem rechtswidrigen Zustand, so Gahleitner-Gertz. Die Frist zur Mitsprache der Bundesländer sei bereits vor einigen Tagen abgelaufen, weshalb deren Stellungnahme in den kommenden zwei Wochen zu erwarten sei. Bis dahin können zwar weiterhin Anträge bei den Botschaften gestellt werden, eine Entscheidungspflicht der Behörden besteht jedoch nicht – Ausnahmen gelten nur in wenigen Fällen, etwa wenn alleingelassene minderjährige Kinder auf ihre Eltern warten. Familienzusammenführungen für syrische Flüchtlinge finden aktuell dementsprechend nicht statt.

Regionale Unterschiede bei der Beurteilung

Das Innenministerium geht laut Gahleitner-Gertz weiterhin von einer volatilen Sicherheitslage in Syrien aus, differenziert dabei aber deutlich zwischen ländlichen Gebieten und städtischen Regionen nahe der Hauptstadt Damaskus. „Wenn ein asylwerbender Syrer aus der Umgebung von Damaskus kommt oder dort Familie hat, dann wird davon ausgegangen, dass die Versorgungsgrundlage und Infrastruktur dort gar nicht so schlecht ist. Außerdem ist das derzeitige Übergangs-Regime dort mehr etabliert. Daher erhalten Flüchtlinge aus dieser Gegend seltener subsidiären Schutz oder Asyl als Flüchtlinge, die etwa aus Gegenden wie Aleppo kommen. Dort ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass sie durch den Islamischen Staat verfolgt oder von der kurdischen Armee zwangsrekrutiert werden“, erläutert Gahleitner-Gertz.

Syrien bleibt Hauptherkunftsland der Asylanträge

Trotz sinkender positiver Bescheide stammten im ersten Halbjahr 2026 weiterhin die meisten Asylanträge aus Syrien: Mit 1.227 Ansuchen machen sie rund ein Viertel aller Anträge aus. Die positive Bescheidsrate lag bei Syrern insgesamt nur bei 32 Prozent – zum Vergleich: Bei Flüchtlingen aus dem Iran waren es 76 Prozent, bei jenen aus Afghanistan 69 Prozent. Der Großteil der syrischen Anträge (1.039) entfiel dabei nicht auf originäre Erstanträge, sondern auf Nachgeborene, Mehrfachantragsteller sowie Antragsteller mit Einreisegestattung im Rahmen des Familiennachzugs oder mit Visum.

Finanzielle Rückkehrprämien seit Juli

Bereits im Juni war bekannt geworden, dass das Innenministerium syrischen Flüchtlingen von Juli bis September finanzielle Anreize für eine freiwillige Rückkehr bietet. Wer sich noch im Asylverfahren oder in der Grundversorgung mit subsidiärem Schutz befindet, kann demnach 3.000 Euro erhalten, Asylberechtigte 1.500 Euro. Seit dem Sturz des Assad-Regimes vor über eineinhalb Jahren haben bereits rund 2.000 Syrer Österreich verlassen, teils freiwillig, teils zwangsweise. Wie viele Menschen die aktuelle Prämie in Anspruch nehmen, ist bislang noch nicht bekannt.


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