Am 26. März 2026 hat der Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS einen Entschließungsantrag zur Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen beschlossen. Wie top-news.at berichtet, soll die Bundesregierung prüfen, ob der Schutz von Patienten bei Schwangerschaftsabbrüchen und der Schutz des Gesundheitspersonals ausreichend gewährleistet ist, und ob sogenannte „Gehsteigbelästigungen“ – also Aktionen von Abtreibungsgegnern vor Kliniken – die Zugänglichkeit von Gesundheitseinrichtungen beeinträchtigen.
Auslöser sind gezielte Protestaktionen vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Koalition spricht in der Begründung des Antrags von einer Problemlage, die Frauen einschüchtere und belästige. Wie das Parlament in seiner offiziellen Parlamentskorrespondenz festhält, stimmten sowohl FPÖ als auch Grüne gegen den Antrag der Dreierkoalition – aus gegensätzlichen Motiven.
NEOS und SPÖ: Schutz der Selbstbestimmung
NEOS-Frauensprecherin Henrike Brandstötter sieht in der Maßnahme laut einer NEOS-Aussendung einen überfälligen Schritt: Schutzzonen seien notwendig, um Frauen den Weg in medizinische Einrichtungen frei von Belästigung und Einschüchterung zu ermöglichen. Sie betonte, Demonstrationen und Meinungsfreiheit blieben dabei unberührt – entscheidend sei, dass Einzelpersonen nicht belästigt würden. SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum unterstrich laut top-news.at, dass Schutzzonen keine Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellten, sondern lediglich einen klaren Rahmen setzten.
FPÖ: Problemlage nicht existent
Scharfe Gegenkritik kam von FPÖ-Familiensprecherin Ricarda Berger. Wie exxpress.at berichtet, bezeichnete sie den Antrag im Nationalrat als Angriff auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, der friedliche Lebensschützer kriminalisieren solle. Berger bezweifelte die Existenz einer nennenswerten Problemlage: „Wenn man den Antrag liest, dann könnte man glauben, vor Österreichs Krankenhäusern herrscht ein Klima der Einschüchterung. Doch wo sind die Anzeigen? Wo sind die polizeilich dokumentierten Vorfälle?“ Berger warnte zudem vor einer sprachlichen Entmenschlichung des ungeborenen Lebens und betonte: „Lebensschutz ist eine zutiefst humane Haltung.“
Grüne: Koalitionsantrag zu zaghaft
Die Grünen lehnten den Antrag aus einem anderen Grund ab: Er gehe ihnen zu weit – in seiner Zurückhaltung. Wie das Parlament in seiner offiziellen Berichterstattung dokumentiert, bezeichneten die Grünen den Koalitionsantrag als „mutlos“ und forderten eine direkte Gesetzesänderung: Im Sicherheitspolizeigesetz sollten Schutzzonen mit einem Radius von 150 Metern rund um Abtreibungseinrichtungen verankert werden, verbunden mit Bußgeldern bei Verstößen – ähnlich dem deutschen Modell, wo Verstöße bis zu 5.000 Euro kosten können. Auch dieser Antrag der Grünen scheiterte.
Der von der Koalition beschlossene Prüfauftrag ist kein Gesetz, sondern eine Aufforderung an die zuständigen Ministerien, die rechtliche Lage zu analysieren. Konkrete gesetzliche Schutzzonen sind damit noch nicht eingeführt.
Quellen:
- exxpress.at: Versammlungsfreiheit in Gefahr? FPÖ übt Kritik, 26. März 2026
- Parlament Österreich (parlament.gv.at): Parlamentskorrespondenz – TOP im Nationalrat am 26. März 2026
- top-news.at: Nationalrat stimmt mehrheitlich für Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen, 26. März 2026
- NEOS-Aussendung / presse-nachrichten.de: NEOS – Schutzzonen sichern Selbstbestimmung von Frauen, 26. März 2026
Credits: APA
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