Schmid-Ermittlungen: WKStA lehnt Zuständigkeit ab – Generalprokuratur muss entscheiden

Schmid-Ermittlungen: WKStA lehnt Zuständigkeit ab – Generalprokuratur muss entscheiden

Das Zuständigkeits-Ping-Pong in der Causa Schmid geht in die nächste Runde. Die WKStA sieht sich für die Falschaussage-Ermittlungen gegen den Kronzeugen nicht zuständig – und wirft den Ball an die Generalprokuratur weiter.

WKStA: „Unsere Zuständigkeit ist nicht gegeben“

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ihre Prüfung abgeschlossen und kommt zu einem klaren Ergebnis. Wie oe24 unter Berufung auf WKStA-Sprecherin Caroline Czedik-Eysenberg berichtete, teilte die Behörde der APA mit: „Die WKStA hat die Prüfung der Zuständigkeit nunmehr abgeschlossen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ihre Zuständigkeit nicht gegeben ist.“ Die Sache werde daher der Generalprokuratur zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.

Die Begründung ist juristisch knapp: Das Ermittlungsverfahren zum Faktum Postenbesetzung Finanzamt Braunau sei beendet. Ein „enger sachlicher Zusammenhang“ zu diesem Faktum erschließe sich nicht – und auch die Kronzeugenregelung begründe nach Ansicht der WKStA keine Zuständigkeit.

Wie es zu den Ermittlungen kam

Den Anstoß lieferte eine Sachverhaltsdarstellung von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Wie oe24 berichtete, hatte die Staatsanwaltschaft Linz auf dieser Basis ein Ermittlungsverfahren gegen den WKStA-Kronzeugen Thomas Schmid wegen des Verdachts der falschen Zeugenaussage eingeleitet und es dann an die WKStA abgetreten.

Kern des Vorwurfs: Schmid hatte im Wöginger-Prozess ausgesagt, er habe von der Besetzung des Finanzamts Freistadt – die zeitlich vor der Besetzung des Finanzamts Braunau stattfand – „wenig bis gar nichts“ mitbekommen. Diese Aussage wird angezweifelt.

Was Zeugen im Prozess aussagten

Die Zweifel an Schmids Aussage sind nicht aus der Luft gegriffen. Wie oe24 berichtete, schilderte eine Finanzministeriums-Beamtin im Linzer Prozess, dass es bereits bei der Freistadt-Besetzung Gerüchte über Interventionsversuche Schmids gegeben habe. Nachdem die Intervention dort gescheitert war, soll dem betreffenden Bürgermeister versprochen worden sein, er komme bei der nächsten Besetzung zum Zug – das war Braunau. Ein weiterer Zeuge, ein Finanzbeamter, gab an, auf Geheiß Schmids den bestgereihten Kandidaten im Hearing für den Freistadt-Posten angerufen und aufgefordert zu haben, den Posten nicht anzutreten.

Für Kritiker ein Paradebeispiel für Interessenkonflikt

Die WKStA-Entscheidung nährt jenen Vorwurf, den ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger bereits letzte Woche erhoben hatte: Die WKStA könne in dieser Sache nicht unparteiisch sein, weil sie Schmids Kronzeugenstatus selbst maßgeblich vorbereitet hat. Nun entscheidet mit der Generalprokuratur eine übergeordnete Instanz. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Credits: APA

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