Schluss mit Behördendschungel? Das plant Hattmannsdorfer für Österreichs Unternehmen

Schluss mit Behördendschungel? Das plant Hattmannsdorfer für Österreichs Unternehmen

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) stellt ein umfassendes Entbürokratisierungspaket vor, das österreichischen Unternehmen Vereinfachungen im Behördenkontakt bringen soll. Der zentrale Punkt darin ist der sogenannte „One-Stop-Shop“. Wie oe24.at berichtet, wurde das Paket gemeinsam mit Deregulierungsstaatssekretär Josef Schellhorn (NEOS) erarbeitet und ist aktuell in Begutachtung.

One-Stop-Shop: Vereinfachtes Behördenverfahren

Der „One-Stop-Shop“ soll es ermöglichen, dass für bestimmte Anliegen nur noch ein Antrag, ein Verfahren und ein Bescheid nötig sind. Bislang waren dafür mehrfach Behördengänge, beispielsweise zur Gewerbebehörde, zum Bauamt und zur Naturschutzbehörde, erforderlich. Ziel der Reform ist laut oe24.at, die Verfahren für Unternehmen zu vereinfachen und Bearbeitungszeiten zu verkürzen.

Auch für den Ausbau erneuerbarer Energien bringt das Paket Änderungen: Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen sollen künftig genehmigungsfrei errichtet werden können. Die Frist, nach der bestehende Genehmigungen wegen Nichtbetriebs erlöschen, wird von fünf auf sieben Jahre verlängert.

Digitalisierung von Behördenprozessen

Im Zuge des Pakets wird außerdem die Digitalisierung im Behördenverkehr ausgeweitet. Prüfunterlagen können künftig digital übermittelt werden, was Verwaltungsaufwand reduzieren soll. Wie oe24.at weiter berichtet, könnten so jährlich rund 5.000 Kontrollwege entfallen, wodurch Zeit und bürokratische Schritte eingespart werden.

Erleichterungen für Betriebsnachfolgen und internationale Firmen

Ein weiterer Aspekt ist die Vereinfachung von Betriebsnachfolgen, insbesondere für Familienbetriebe. Die sogenannte „Grace Period“ für Betriebsübernahmen wird von drei auf fünf Jahre erhöht. Laut dem Wirtschaftsministerium sollen jährlich etwa 3.000 Betriebe von dieser Änderung profitieren.

Auch englischsprachige Urkunden sollen künftig anerkannt werden, um den Übersetzungsaufwand für international tätige Firmen zu verringern. Die Begutachtungsphase des Reformpakets läuft noch bis Februar. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen eingebracht werden.

Credits: APA

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