Harter Schlag gegen Kanzler Merz und Bundesinnenminister Dobrindt: Das Berliner Verwaltungsgericht hat erstmals die neue Praxis der Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Grenzen für unrechtmäßig erklärt. In mehreren Eilverfahren entschieden die Richter, dass Personen, die bei einer Grenzkontrolle auf deutschem Boden ein Asylgesuch äußern, nicht ohne weiteres zurückgewiesen werden dürfen.
Geklagt hatten drei somalische Staatsangehörige – zwei Männer und eine Frau –, die am 9. Mai mit dem Zug aus Polen nach Deutschland eingereist waren. Nach ihrer Ankunft am Bahnhof Frankfurt (Oder) hatten sie gegenüber der Bundespolizei Asyl beantragt. Diese wies sie jedoch noch am selben Tag zurück nach Polen – mit der Begründung, sie seien aus einem sicheren Drittstaat eingereist.
Somalier bekamen sofort Rechtshilfe in Polen
Die Somalier legten aus Polen heraus Eilanträge gegen die Zurückweisung ein. Laut einer Gerichtssprecherin handelt es sich um die ersten Entscheidungen zu den neuen Regelungen, die Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kurz nach seinem Amtsantritt am 7. Mai eingeführt hatte. Die Verschärfung sieht unter anderem vor, dass auch Asylsuchende an der Grenze direkt abgewiesen werden können – eine Praxis, die das Gericht nun in Frage stellt.
Zwar betonte das Verwaltungsgericht, dass Asylsuchende nicht automatisch das Recht hätten, weiter ins Landesinnere zu reisen. Allerdings müsse das Asylverfahren, insbesondere das Dublin-Verfahren, zumindest an der Grenze oder in deren Nähe korrekt eingeleitet werden.
Für den Asylrechtsexperten Philipp Pruy war die Entscheidung absehbar: „Dass die Verwaltungsgerichte die neue Regelung kippen würden, war angesichts der europarechtlichen Vorgaben zu erwarten“, sagte er gegenüber der BILD. Er verwies dabei auf die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der Zurückweisungen an EU-Binnengrenzen regelmäßig als rechtswidrig einstuft – zuletzt mit einem Urteil vom 21. September 2023 (Az.: C-143/22).
Laut Pruy sieht das europäische Asylrecht eindeutig vor, dass nach jedem Asylgesuch ein Dublin-Verfahren durchgeführt werden muss. Erst danach könne es – im Fall eines negativen Ergebnisses – eine Rückkehrentscheidung mit einer Frist zur freiwilligen Ausreise geben. Die neue Linie des Bundesinnenministeriums, Asylgesuche pauschal an der Grenze abzulehnen und das Dublin-Verfahren zu umgehen, verstoße klar gegen europäisches Recht, so der Jurist.
Politisch ist dieser Richterspruch ein harter Schlag gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU, APA-Bild unten) und den Innenminister: Das Wahlversprechen von Zurückweisungen an den deutschen Grenzen ist – derzeit – juristisch absolut nicht durchsetzbar.

Credits: APA
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