Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat der internationalen Menschenrechtsorganisation Amnesty International de facto ein Tätigkeitsverbot im Land erteilt. Mit der Einstufung als „unerwünschte Organisation“ ist es Amnesty künftig untersagt, in Russland aktiv zu sein.
Die Entscheidung reiht sich in eine Serie ähnlicher Maßnahmen gegen ausländische NGOs ein – besonders seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.
Zur Begründung warf die Behörde Amnesty vor, ein „Zentrum für die Planung globaler russophober Projekte“ zu sein – angeblich finanziert von „Handlangern des Kiewer Regimes“. Die Organisation, so heißt es weiter, habe zur Eskalation der militärischen Lage beigetragen. Konkrete Beweise für diese Vorwürfe legte die Generalstaatsanwaltschaft nicht vor.
Mit dem neuen Status wird jegliche Zusammenarbeit mit Amnesty – sei es durch Einzelpersonen oder Institutionen – in Russland strafrechtlich verfolgt. Selbst das Teilen von Inhalten der Organisation in sozialen Netzwerken kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Amnesty International gehört zu den prominentesten Menschenrechtsorganisationen weltweit. Die NGO dokumentiert seit Jahrzehnten Verletzungen der Menschenrechte und hatte Russland insbesondere seit Beginn des Kriegs gegen die Ukraine immer wieder scharf kritisiert – etwa wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen oder der systematischen Repression politischer Gegner.
Auch zuvor war die Arbeit von Amnesty in Russland bereits stark eingeschränkt. Bereits 2022 wurde das Moskauer Büro der Organisation geschlossen, nun ist jede Tätigkeit auf russischem Boden gänzlich untersagt.
Mit dem Schritt gegen Amnesty setzt die russische Regierung ihren repressiven Kurs gegen ausländische Organisationen fort. Zahlreiche NGOs, Stiftungen und wissenschaftliche Einrichtungen wurden in den letzten Jahren zur „unerwünschten Organisation“ erklärt – darunter auch das Deutsche Historische Institut und die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde.
Credit: APA
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