Rückkehrzentren außerhalb Europas: Karner bleibt bei Ländern und Kosten vage

Rückkehrzentren außerhalb Europas: Karner bleibt bei Ländern und Kosten vage

Abgelehnte Asylwerber sollen künftig auch in Rückkehrzentren außerhalb Europas gebracht werden können. Eine aktuelle Anfragebeantwortung von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) zeigt nun, wie viel dabei noch offen ist – von den Standortländern bis zu den Kosten.

Die Anfrage der Grünen

Die Grünen-Abgeordnete Agnes-Sirkka Prammer wollte wissen, mit welchen Ländern verhandelt wird, was die Zentren kosten und wie Menschenrechte geschützt werden. Karners Antwort vom 30. September bleibt in zentralen Punkten unkonkret, wie exxpress berichtet. Weder ein Standortland noch Kosten oder ein Starttermin werden genannt. Den Regierungsbeschluss dazu gibt es demnach seit 14. Jänner, Karner bezeichnet die Zentren als „essenzielle Maßnahme gegen illegale Migration“.

Geheimhaltung unter fünf Staaten

Österreich arbeitet in der Frage mit Deutschland, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden zusammen, unterstützt von der EU-Kommission. Karner spricht von Gesprächen mit einer „Vielzahl an Drittstaaten“, nennt sie aber nicht. Mit den Partnern sei Geheimhaltung vereinbart worden: Eine Offenlegung könne diplomatische Beziehungen belasten und interessierte Staaten abschrecken. Ruanda, Usbekistan, Uganda und Kenia, die Prammer in ihrer Anfrage nannte, bestätigt er nicht als mögliche Standorte.

Athen ist offener als Wien

Auffällig ist der Kontrast zu Griechenland. Dessen Migrationsminister Thanos Plevris erklärte Ende September laut der Nachrichtenagentur ANSA, man habe sich bereits auf ein afrikanisches Land geeinigt, „wir können es nur noch nicht nennen“. Das Zentrum solle in der zweiten Jahreshälfte 2027 in Betrieb gehen, während der griechischen EU-Ratspräsidentschaft. Karner hatte tags darauf bei einer Pressekonferenz auf die Verschwiegenheit verwiesen und einen Start 2027 für realistisch gehalten.

Kosten unbekannt

Was Österreich zahlen müsste, beziffert der Minister nicht. Für eine genaue Planung seien weitere Gespräche nötig. Im Innenministerium seien zwar Mittel für internationale Migrationsmaßnahmen vorgesehen, wie viel davon für Rückkehrzentren verfügbar wäre, bleibt aber offen – auch für 2027 und 2028. Die fünf Staaten wollen bei der Finanzierung zusammenarbeiten und hoffen auf EU-Geld, eine Zusage aus Brüssel nennt Karner nicht. Einen Vergleich mit den heutigen Versorgungskosten der Betroffenen lehnt das Ministerium wegen „unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands“ ab.

Usbekistan: Abkommen ja, Zentrum nein

Konkreter ist nur ein Abkommen mit Usbekistan, das am 7. Mai unterzeichnet wurde. Es regelt laut Karner die Durchreise und die Rücknahme eigener Staatsbürger, unter bestimmten Bedingungen auch die von Drittstaatsangehörigen, die etwa über Usbekistan eingereist sind. Eine Zusage für ein Rückkehrzentrum enthält es laut der Anfragebeantwortung nicht.

Wer betroffen wäre

Grundsätzlich könnten alle Nicht-EU-Bürger mit rechtskräftiger und durchführbarer Rückkehrentscheidung in Frage kommen, die nicht ausreisen. Wie viele das derzeit sind, beantwortet Karner nicht. Auch die konkreten Kriterien müssten erst mit Partnerstaaten vereinbart werden, zudem soll die EU-Rückführungsverordnung abgewartet werden. Zu unabhängigen Kontrollen und Menschenrechtsprüfungen betont Karner, die Maßnahmen müssten EU- und Völkerrecht einhalten. Konkrete Mechanismen beschreibt er nicht.

Credits: Christopher Dunker, BKA

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