René Schimanek: Schuldspruch im Prozess nach dem Verbotsgesetz

René Schimanek: Schuldspruch im Prozess nach dem Verbotsgesetz

Am Landesgericht Krems endete der Prozess gegen René Schimanek, den ehemaligen Büroleiter von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ), mit einem Schuldspruch. Der 56-Jährige wurde zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Die Anklage stand im Zusammenhang mit einer Todesanzeige für seinen Vater, Hans-Jörg Schimanek senior, die auf der Webseite der Stadtgemeinde Langenlois veröffentlicht wurde.

Umstrittene Todesanzeige sorgt für Aufsehen

Die Todesanzeige enthielt das bei Rechtsextremen verbreitete Zitat „…und ewig lebt der Toten Tatenruhm“ sowie das „Irminsul“-Symbol, das ebenfalls in rechtsextremen Kreisen bekannt ist. Schimanek wurde vorgeworfen, die Veröffentlichung der Anzeige veranlasst zu haben. Vor Gericht bekannte er sich jedoch nicht schuldig.

Geschworene entscheiden knapp

Die Geschworenen entschieden mit fünf zu drei Stimmen für einen Schuldspruch. Trotz eines möglichen Strafrahmens von bis zu zehn Jahren Haft erhielt Schimanek die Mindeststrafe von einem Jahr bedingt. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel, während die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Politische Konsequenzen

Nach den Vorwürfen hatte Schimanek bereits im Februar 2025 um die Auflösung seines Dienstverhältnisses als Büroleiter von Rosenkranz gebeten. Sein Amt als Stadtrat in Langenlois behielt er jedoch. Nach dem Schuldspruch kündigte er an, sein Mandat niederzulegen und aus der FPÖ auszutreten, um weiteren Schaden von der Partei abzuwenden.

Ein Fall mit Signalwirkung?

Der Fall Schimanek wirft erneut ein Schlaglicht auf die Verantwortung von Politikern im Umgang mit rechtsextremen Symbolen und Aussagen. Die Entscheidung des Gerichts könnte als Präzedenzfall für ähnliche Verfahren dienen.

Quellen: news.at, oe24
Credits: APA

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