Rechtliches Niemandsland: Familiennachzug für Asylberechtigte ist seit heute ohne Grundlage

Rechtliches Niemandsland: Familiennachzug für Asylberechtigte ist seit heute ohne Grundlage

Mit dem heutigen Tag ist der befristete Stopp der Familienzusammenführung ausgelaufen – aber eine Nachfolgeregelung ist noch nicht in Kraft. Österreich befindet sich damit in einer rechtlichen Grauzone, die noch Wochen andauern könnte.

Was ab heute gilt – und was nicht

Die Bundesregierung hatte den Familiennachzug für Asylberechtigte per Notverordnung befristet ausgesetzt. Mit dem 1. Juli 2026 ist diese Verordnung ausgelaufen. Wie die APA berichtet, ist die rechtliche Grundlage für die Antragstellung auf Familienzusammenführung bereits seit Mitte Juni aus dem Asylgesetz gestrichen worden. Der Nationalrat hat im Mai beschlossen, den Familiennachzug künftig über das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) zu regeln – die entsprechende Verordnung ist aber noch nicht in Kraft getreten. Bereits anhängige Verfahren sind bis dahin pausiert. Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination erklärte gegenüber der APA, dass die Notverordnung damit faktisch schon seit Mitte Juni bedeutungslos war.

Warum es noch dauert: Landeshauptleute müssen zustimmen

Das Inkrafttreten der neuen Regelung hängt laut oe24 von der Zustimmung aller neun Landeshauptleute ab – eine Vorgabe, die bei dieser Materie zwingend ist. Diese Zustimmung wird erwartet, die Landeshauptleute haben aber noch einige Wochen Zeit. Besonders komplex wird die Sache durch die politische Konstellation: Seit mehrere FPÖ-Regierungsbeteiligungen auf Landesebene bestehen, sind die Verhandlungen über die Niederlassungsverordnung deutlich schwieriger geworden. Bereits 2025 drängten Niederösterreich und die Steiermark erfolgreich auf eine Reduktion der ihnen zugeteilten Quotenplätze. Der Wunsch St. Pöltens, die Quote gleich auf null zu drücken, scheiterte laut oe24 letztlich „aus rechtlichen Gründen“. Wie mühsam das gesamte Prozedere ist, zeigt ein weiteres Detail: Die Niederlassungsverordnung für 2025 wurde erst im Dezember des betreffenden Jahres in Begutachtung geschickt – und der Wert für 2026 wurde dann einfach fortgeschrieben.

Innenminister Karner: Quote soll sehr niedrig werden

Die neue Kategorie des Familiennachzugs für Asylberechtigte wird die Quotenverhandlungen zusätzlich komplizieren. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat laut oe24 bereits mehrfach angekündigt, dass die künftige Quote „sehr niedrig“ ausfallen werde.

Rechtliche Bedenken noch ungeklärt

Ungeklärt ist laut oe24 auch, ob der generelle Stopp des Familiennachzugs überhaupt rechtlich zulässig war. Mehrere Menschenrechtsorganisationen – darunter Asylkoordination und Diakonie – haben Ende April bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt. Ihr Argument: Der von Österreich behauptete Ausnahmezustand und die behauptete Gefährdung der öffentlichen Ordnung hätten nicht vorgelegen. Auch bei der Verlagerung des Familiennachzugs in die Niederlassungsverordnung wurden laut oe24 rechtliche Bedenken angemeldet.

Credits: Christopher Dunker, BKA

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