„Hat niemandem geschadet“: Lehrer stellen Kickl wegen Watsche-Aussage einen 5er aus

„Hat niemandem geschadet“: Lehrer stellen Kickl wegen Watsche-Aussage einen 5er aus

Zwei Monate nach Herbert Kickls umstrittener Bierzelt-Aussage melden sich jetzt Pädagogen zu Wort – mit einem Schulzeugnis und einer klaren Botschaft.

Was Kickl gesagt hat

Am 1. Mai 2026 stand FPÖ-Chef Herbert Kickl auf dem Urfahraner Jahrmarkt in Linz und schwärmte von der „guten alten Zeit“. Er erzählte davon, „als der Lehrer noch eine Respektsperson gewesen sei“ – und wenn ein Kind nicht „gespurt“ hätte, habe der Lehrer „ein bisserl nachgeholfen“. Dazu deutete Kickl mit der Hand eine Ohrfeige an (zumindest sah es danach aus) und sagte: „Und das hat niemandem geschadet, wenn ich es einmal so sagen darf.“

Die Aussage sorgte sofort für Empörung: ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne brachten im Bundesrat einen Antrag für gewaltfreie Erziehung ein – die FPÖ stimmte als einzige Fraktion dagegen. Kickl selbst versuchte später zu relativieren.

Ein 5er zum Schulschluss

Zwei Monate später handeln Pädagogen: Ein Bündnis aus Direktoren, Lehrern, Sozialarbeitern, Freizeitpädagogen und SPÖ-Bildungssprecher Heinrich Himmer überreicht Kickl und der FPÖ ein symbolisches Schulzeugnis mit der Note „Nicht Genügend“, wie oe24 berichtet.

„Zum Schulschluss bekommt FPÖ-Chef Kickl von jenen, die täglich mit Kindern arbeiten, einen klaren ‚5er‘.

Gewalt gegen Kinder ist keine Erziehungsmethode, sondern eine Straftat. Wir werden es niemals dulden, wenn jemand Gewalt gegen die Kleinsten unserer Gesellschaft verharmlost“, sagt Himmer laut oe24.

Kindergartenleiterin Alexandra Brenter ergänzte laut oe24: „Wer Gewalt in der Erziehung relativiert, sendet ein fatales Signal. Gewalt ist kein Erziehungsmittel. Sie zerstört Vertrauen, erzeugt Angst und hinterlässt Spuren, die bleiben.“

Was das Recht sagt

Zur Einordnung: Gewalt in der Erziehung ist in Österreich seit 1. Juli 1989 ausdrücklich verboten – verankert in Paragraph 137 des ABGB. Österreich war damit weltweit das vierte Land mit einem solchen Verbot. Seit 2011 steht das Recht auf gewaltfreie Erziehung auch in Artikel 5 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern, wie kontrast.at festhält. Zusätzlich gilt die UN-Kinderrechtskonvention, auf die das Pädagogen-Bündnis laut oe24 ebenfalls verweist.

Credits: Parlamentsdirektion / ​Thomas Topf

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