Wer auf Facebook oder Instagram postet, kann für beleidigende Kommentare anderer unter seinem Beitrag strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden — auch wenn er davon gar nichts wusste. Das soll sich ändern.
Das Problem: Bestraft wird der Falsche
Wer in sozialen Netzwerken jemanden beschimpft oder verleumdet, kann in Österreich strafrechtlich wegen Beleidigung oder übler Nachrede belangt werden. Soweit ist das Gesetz eindeutig. Problematisch wird es laut NEOS-Justizsprecherin Sophie Wotschke in jenen Fällen, in denen Gerichte Nutzer für beleidigende Kommentare anderer unter ihrem Posting bestraften — also für fremde Inhalte, von denen die betroffene Person möglicherweise gar keine Kenntnis hatte. Wie orf.at berichtet, hat NEOS am Freitag genau diese Praxis öffentlich kritisiert.
Wotschke sagte gegenüber der APA: „Jemanden für das Fehlverhalten eines Dritten, von dem diese Person vielleicht gar nichts weiß, mit hohen Kosten zu belasten, geht völlig an diesem Ziel vorbei.“
Sporrer kündigt rasches Gesetz an
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) sieht Reformbedarf — und handelt. Wie orf.at unter Berufung auf das Ö1-Mittagsjournal berichtet, kündigte Sporrer am Freitag eine rasche Neuregelung an. Ein Gesetzesentwurf werde derzeit finalisiert und anschließend mit den Koalitionspartnern abgestimmt. Konkret will Sporrer verhindern, dass Rechtsmittel gegen Hass im Netz missbraucht werden, um Profit zu erzielen — ein Hinweis auf sogenannte Abmahnmodelle, bei denen systematisch geklagt wird, um Verfahrenskosten zu lukrieren.
„Notice-and-take-down“ statt automatische Haftung
Wie die Neuregelung konkret aussehen könnte, ist noch offen. Als mögliches Modell diskutiert wird laut orf.at ein sogenanntes „Notice-and-take-down“-Prinzip für Drittkommentare: Nutzer wären damit nicht mehr automatisch für fremde Kommentare haftbar, sondern müssten diese erst auf ausdrückliche Aufforderung löschen. Erst wer trotz Kenntnis und Aufforderung Hasskommentare stehen lässt, würde haften.
Wotschke formulierte es klar: „Es soll nicht derjenige in teure Verfahren gezogen werden, der einen Hasskommentar unter seinem Posting nicht in der Sekunde sieht und löscht, sondern derjenige, der die Hasskommentare schreibt oder trotz Kenntnis und Aufforderung Hasskommentare bewusst stehen lässt.“ Ebenfalls im Gespräch ist eine Reform des Kostenersatzes: Die aktuell hohen Verfahrenskosten begünstigen laut NEOS jene Abmahnmodelle, die das Gesetz eigentlich verhindern soll.
OGH: Ein „Like“ ist nicht automatisch Zustimmung
Parallel zur Reformdebatte sorgte zuletzt eine OGH-Entscheidung für Aufsehen. Wie der OGH in einer aktuellen Aussendung festhält, bedeute „Liken“ nicht automatisch eine Zustimmung zu allen Aspekten einer fremden Äußerung. Der Fall: Eine Nutzerin hatte einem beleidigenden Kommentar unter einem Familienfoto einen „Like“ gegeben. Der Urheber des Fotos klagte sie zivilrechtlich und beantragte eine einstweilige Verfügung.
Der OGH wies diese ab. Entscheidend sei der Kontext: In dem konkreten Fall werde der „Like“ von durchschnittlichen Betrachtern als Ausdruck unspezifischer Antipathie gewertet — nicht als inhaltliche Zustimmung zur Beleidigung. Maßgeblich sei laut OGH, wie die Allgemeinheit den „Like“ auffasse — nicht, was die Person damit ausdrücken wollte. Das Urteil ist zivilrechtlicher Natur und betrifft keine Strafbarkeit — zeigt aber, dass Gerichte zunehmend mit der Frage ringen, wie digitale Interaktionen rechtlich zu bewerten sind.
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