Ein prominenter österreichischer Verleger hat vor dem Landesgericht Klagenfurt seine zweite Verurteilung kassiert — und diesmal ist das Urteil rechtskräftig. Der Fall liest sich wie eine Lehrstunde darüber, was passiert, wenn Medienmacht auf eine Handyfolie trifft.
Was im Einkaufszentrum eskalierte
Sommer 2024, ein Handyshop in einem Klagenfurter Einkaufszentrum: Ein Verleger will eine Handyfolie gratis ausgetauscht bekommen. Der zuständige Lehrling lehnt ab. Was folgt, wie die APA berichtet, sind Szenen, die weit über ein normales Kundengespräch hinausgehen. Der Verleger drohte dem jungen Mann, er sei „tot“ — zunächst ohne jede Einschränkung. Erst später folgte die Variante „imagemäßig tot“ verbunden mit der Ankündigung, der Vorfall werde in allen Zeitungen stehen.
Als der Verleger begann, den Lehrling zu filmen, nahm dieser ihm das Handy ab. Gegenüber der anrückenden Polizei behauptete der Unternehmer dann, er sei niedergeschlagen und schwer an der Hand verletzt worden — eine Darstellung, die sich als falsch herausstellte. Wie horizont.at berichtet, soll er den Beamten gegenüber auch betont haben, er sei einer der reichsten Österreicher.
Erster Prozess, Berufung, zweiter Prozess
Bereits 2025 wurde der Verleger am Landesgericht Klagenfurt wegen Verleumdung und gefährlicher Drohung schuldig gesprochen — damals zu 320 Tagessätzen à 300 Euro, also 96.000 Euro Gesamtstrafe. Obwohl er seine Schuld eingeräumt hatte, legte er Rechtsmittel ein. Wie kaernten.orf.at berichtet, war die Berufung teilweise erfolgreich: Das Oberlandesgericht Graz bestätigte zwar die Verurteilung wegen Verleumdung vollinhaltlich, schickte den Anklagepunkt der gefährlichen Drohung aber zur neuerlichen Verhandlung zurück ans Landesgericht.
Beim zweiten Prozess am 11. März 2026 setzte der Angeklagte erneut auf ausgedehnte Rechtfertigungen. Er sei vom Lehrling angeschrien worden, habe drei schwere Verletzungen erlitten — und habe mit seiner Äußerung ohnehin nur das Unternehmen, nicht den Lehrling persönlich gemeint.
Das Gericht sieht es anders
Richterin Sabine Götz folgte dieser Argumentation nicht. Sie sah die gefährliche Drohung als eindeutig verwirklicht an. Glaubwürdig fand sie zwar, dass der Angeklagte aufgebracht gewesen war — nicht glaubwürdig hingegen, dass die Äußerung spontan und ohne Hintergedanken gefallen sei. Die Drohung sei kein alltagssprachlicher Jargon des Mannes gewesen, und er habe gewusst, dass eine mediale Berichterstattung reale Folgen haben würde — auch im privaten Ansehen des Opfers.
Wie kaernten.orf.at weiter berichtet, sagte der betroffene Lehrling vor Gericht aus, er habe die erste Drohung als Todesdrohung verstanden. Den Job verlor er letztlich, weil er unter Druck einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses zustimmte. Staatsanwältin Karin Schweiger betonte in ihrem Plädoyer, der Angeklagte habe die Konsequenzen seines Handelns von Anfang an gekannt und bewusst in Kauf genommen.
Das Urteil: 20.000 Euro und bedingte Haft
Richterin Götz verhängte für beide Delikte — Verleumdung und gefährliche Drohung — eine unbedingte Geldstrafe von 20.000 Euro (200 Tagessätze à 100 Euro) sowie drei Monate bedingte Haft. Der niedrigere Tagessatz im Vergleich zum Ersturteil wurde mit einem gesunkenen Einkommen des Angeklagten begründet. Das Urteil ist rechtskräftig. Laut BVZ.at erklärte der Verleger selbst, das Verfahren habe sein Leben massiv beeinflusst.
Quellen: BVZ.at, kaernten.orf.at, horizont.at, vienna.at (APA)
Credits: https://www.justiz.gv.at/gerichte/oberlandesgerichtssprengel-graz/landesgerichtssprengel-klagenfurt.2c9484853f60f1650140a0e5d6b50573.de.html
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