Ein Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission attestiert „sachfremde Motive in hohem Maß“ bei einer Postenbesetzung im Klimaschutzministerium unter Ex-Ministerin Leonore Gewessler. Doch die Öffentlichkeit sieht das Dokument nicht – und die Justiz bleibt untätig.
Kabinettsmitarbeiterin vor Erfahrener – Kommission urteilt scharf
Ausgangspunkt der Affäre ist ein Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission, über das Die Presse als erste berichtete. Demnach erhielt im damaligen Klimaschutzministerium unter Gewessler eine Kabinettsmitarbeiterin den Posten einer Abteilungsleiterin – obwohl sich eine langjährige Führungskraft mit deutlich mehr Erfahrung beworben hatte. Wie exxtra24.at berichtete, stellte die Kommission laut ORF fest, dass dem Ministerium der Nachweis misslungen sei, dass politische Weltanschauung bei der Entscheidung keine Rolle gespielt habe. „Sachfremde Motive“ seien „in hohem Maß ausschlaggebend“ gewesen. Die übergangene Bewerberin fühlt sich wegen Alters und Weltanschauung diskriminiert.
Gutachten bleibt unter Verschluss
Wie exxpress.at nun berichtete, hält die Regierung das Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission weiter unter Verschluss. Welche konkreten Details darin stehen und warum eine Veröffentlichung unterbleibt, blieb bisher offen. Gewessler selbst hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und auf einer sachlichen Entscheidung beharrt.
Staatsanwaltschaft: Zwei Wochen Panne – dann Untätigkeit
Besonders kurios verlief die justizielle Aufarbeitung. Wie exxpress.at berichtete, bestätigte die Staatsanwaltschaft Wien dem Portal zunächst, dass eine Anzeige in der Causa vorliege – eine Woche später folgte der Rückzieher: Man habe sich intern geirrt, eine Anzeige existiere gar nicht. Auf mehrfache Nachfrage erklärte die Behörde schließlich, die mediale Berichterstattung gebe „derzeit keinen Anlass für die amtswegige Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.“
Das ist bemerkenswert: Amtsmissbrauch nach § 302 StGB ist ein Offizialdelikt – liegt ein Anfangsverdacht vor, muss die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig werden, ohne Anzeige. In anderen vergleichbaren Fällen – etwa der Terminal-Tower-Causa in Linz oder einer umstrittenen Staatsbürgerschaftsverleihung – hatte die Justiz genau das getan. Im Gewessler-Fall bremst ein juristisches Argument: Da es sich beim besetzten Posten um eine Vertragsbedienstete handelt, greife § 302 möglicherweise gar nicht.
Nationalrat lehnte Ministeranklage ab
Parallel dazu versuchte die FPÖ, Gewessler wegen des von ihr verhängten Baustopps des Lobautunnels beim Verfassungsgerichtshof anzuklagen. Wie das Österreichische Parlament berichtete, lehnten ÖVP, SPÖ und NEOS den Antrag im Verfassungsausschuss im März 2026 ab. ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl begründete das damit, man solle die Ministeranklage nicht „inflationär“ anwenden – und es sei nicht offensichtlich, dass Gewessler gegen ein Gesetz verstoßen habe.
Credits: APA

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