Politisches Beben in Österreich: ÖVP-Spitzenmann Wöginger vor Gericht

Politisches Beben in Österreich: ÖVP-Spitzenmann Wöginger vor Gericht

Ein Fall, der Österreich erschüttert: Erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik muss sich ein Spitzenpolitiker wegen des Verdachts auf Postenschacher vor einem Strafrichter verantworten. August Wöginger, der mächtige Klubobmann der ÖVP, steht in Linz vor Gericht. Der Vorwurf lautet Amtsmissbrauch. Ihm droht, wie auch zwei mitangeklagten Finanzbeamten, eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

Ein Posten, eine Intervention und die Folgen

Im Kern geht es um die Besetzung des Chefpostens im Finanzamt Braunau in den Jahren 2016 und 2017. Wie das Portal oe24.at berichtet, soll Wöginger massiv zugunsten eines ÖVP-Bürgermeisters interveniert haben. Die Anklage wirft ihm vor, als Bestimmungstäter agiert zu haben, um sicherzustellen, dass sein Parteikollege den begehrten Posten erhält – und das mit Erfolg. Was in der Politik oft als übliche Praxis abgetan wird, landete in diesem Fall direkt bei der Justiz. Doch warum eskalierte diese Postenvergabe derart? Laut oe24.at war es eine Verkettung unglücklicher Umstände für den Politiker.

Dreifaches Pech für den Klubobmann

Zunächst wehrte sich die eigentlich bestgeeignete Kandidatin. Die Top-Finanzbeamtin Christa Scharf, die bei der Besetzung übergangen wurde, zog vor das Bundesverwaltungsgericht und bekam Recht. Daraufhin erstattete sie Anzeige wegen Amtsmissbrauchs.

Zweitens wurden die brisanten Chat-Nachrichten zwischen Wöginger und dem damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, öffentlich. Diese dokumentieren die Interventionen schwarz auf weiß. Schmid meldete Wöginger schließlich Vollzug mit den Worten: „Wir haben es geschafft :-)). Der Bürgermeister schuldet dir was!“, worauf der Klubobmann laut den Chats „total happy“ reagierte.

Drittens hat ebenjener Thomas Schmid mittlerweile den Kronzeugenstatus bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erlangt und schwer gegen Wöginger ausgesagt. Schmid ist nun als einer von 31 Zeugen in dem Prozess geladen.

Ein alltäglicher Vorgang?

Wöginger selbst bestreitet die Strafbarkeit seines Handelns. Er habe lediglich ein Anliegen aus seinem Wahlkreis an die zuständige Stelle weitergeleitet – ein in der Politik alltäglicher Vorgang, so seine Verteidigung. Das Gericht hat eine Diversion, also eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße, bereits ausgeschlossen. Die Einvernahmen der Zeugen sind für Ende Oktober angesetzt, ein Urteil wird für den 20. November erwartet.

Quelle: oe24.at
Credits: APA

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