Parlamentarische Anfragen: FPÖ stellt 81 Prozent aller Fragen – Sozialministerium rechnet Kosten vor

Parlamentarische Anfragen: FPÖ stellt 81 Prozent aller Fragen – Sozialministerium rechnet Kosten vor

Das parlamentarische Fragerecht ist ein zentrales Oppositionsinstrument. Wie viel es kostet und wo die Grenze liegt, darüber streiten FPÖ und Sozialministerium gerade offen.

Die Zahlen

Wie nachrichten.at unter Berufung auf eine APA-Auswertung von Parlamentsdaten berichtete, wurden in der laufenden Legislaturperiode insgesamt 4.923 schriftliche Anfragen an Regierungsmitglieder gestellt – 4.011 davon, also 81 Prozent, kamen von der FPÖ. Das ist für eine einzige Oppositionspartei ungewöhnlich hoch, aber nicht illegal. Allein im Jahr 2025 stellten die Freiheitlichen 3.342 Anfragen – im Schnitt 13,7 pro Arbeitstag. Hauptadressat ist Innenminister Karner mit rund 700 Anfragen, gefolgt von Sozialministerin Schumann mit rund 680.

Was das Sozialministerium kostet

Wie die Tiroler Tageszeitung unter Berufung auf eine APA-Meldung berichtete, bezifferte das Sozialministerium die Kosten für die Beantwortung der FPÖ-Anfragen allein von März 2025 bis März 2026 auf über zwei Millionen Euro. Das Ministerium verwies auf 263 idente Anfragen zu Covid-Verordnungen sowie eine neue Serie von 13 Anfragen mit über 400 Unterfragen. Man sehe „eine Grenze der missbräuchlichen Inanspruchnahme“ – komplexe Auswertungen würden „für politische Zwecke absichtlich missinterpretiert.“

FPÖ: Steuergeld und Transparenz

Aus Sicht der FPÖ ist das Fragerecht ein zentrales demokratisches Kontrollinstrument – gerade in der Opposition. Die Anfragen an das Sozialministerium haben tatsächlich öffentlich diskutierte Themen aufgeworfen: den Pflegegeldexport ins Ausland, die Förderung von NGOs und Sozialleistungen für verschiedene Bevölkerungsgruppen. Ob der Umfang der Anfragen verhältnismäßig ist oder das System überlastet, ist eine politische Bewertungsfrage – über die Verfassungsrechtler bisher keine einheitliche Linie gezogen haben.

Was das Recht sagt

Parlamentarische Anfragen sind in der österreichischen Bundesverfassung verankert. Eine Obergrenze gibt es nicht. Regierungsmitglieder müssen innerhalb von zwei Monaten antworten. Ob massenhafte, gleichlautende Anfragen ein Missbrauch des Instruments darstellen, ist rechtlich nicht klar geregelt.

Credits: BKA/Regina Aigner

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