Die unabhängige Medienaufsichtsbehörde KommAustria hat ein Verfahren gegen den ORF eingeleitet. Im Fokus steht die „blaue Seite“ (ORF.at), die laut Vorwürfen gegen das ORF-Gesetz verstoßen haben soll. Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) brachte die Beschwerde ein und kritisiert die Plattform scharf.
Was wird dem ORF vorgeworfen?
Laut dem ORF-Gesetz ist die „blaue Seite“ auf eine tagesaktuelle Überblicksberichterstattung beschränkt. Die Inhalte dürfen weder vertiefend noch tageszeitungsähnlich sein. Zudem ist die Anzahl der Textmeldungen auf 350 pro Woche limitiert, und mindestens 70 Prozent der Beiträge müssen audiovisuell sein. Doch wie die „OÖ Nachrichten“ berichteten, wurden in einer Woche 522 Textmeldungen gezählt – weit über der erlaubten Grenze. Der ORF weist die Vorwürfe zurück und spricht von lediglich 320 Meldungen.
VÖZ: „Zeitungsähnlichkeit ist ein Problem“
Der VÖZ kritisiert, dass die „blaue Seite“ durch ihre freie Zugänglichkeit und umfangreiche Inhalte eine unfaire Konkurrenz für private Medienhäuser darstellt. Gerald Grünberger, Geschäftsführer des VÖZ, bezeichnete das Angebot als „Mogelpackung“, da es trotz gesetzlicher Einschränkungen weiterhin zeitungsähnlich sei. Die Verleger fordern strengere Regelungen und eine klare Trennung zwischen Überblicksberichterstattung und anderen Onlineaufträgen des ORF.
ORF verteidigt sich
Der ORF betont, dass er alle gesetzlichen Vorgaben einhalte. Die Textanzahl sei reduziert worden, und die Inhalte entsprächen den Anforderungen des Gesetzes. Zudem verweist der ORF darauf, dass Unterseiten wie science.ORF.at oder sport.ORF.at nicht in die 350-Meldungen-Grenze einfließen. Diese Argumentation wird jedoch von Kritikern als Umgehung der Regelungen angesehen.
KommAustria prüft
Die KommAustria hat bestätigt, dass ein Verfahren läuft. Sollte ein Verstoß festgestellt werden, könnte der ORF gezwungen werden, die Rechtsverletzung einzustellen und die Entscheidung auf ORF.at zu veröffentlichen. Ein komplettes Abschalten der „blauen Seite“ gilt jedoch als unwahrscheinlich.
Ein wiederkehrendes Thema
Die Debatte um die „blaue Seite“ ist nicht neu. Bereits 2023 wurde das ORF-Gesetz novelliert, um die Textmenge zu begrenzen und die Konkurrenzfähigkeit privater Medien zu schützen. Doch die aktuellen Vorwürfe zeigen, dass die Umsetzung der Regelungen weiterhin umstritten ist.
Quellen: exxpress.at, ots.at, kurier.at, derstandard.at, diepresse.com
Credits: APA
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