Ein verurteilter IS-Anhänger wird nach sieben Jahren Haft aus Österreich abgeschoben – und gilt seither als verschwunden. Daraus macht der ORF eine fast zehnminütige Reportage über mögliche Völkerrechtsverstöße Österreichs. Der Fall ist komplizierter, als er auf den ersten Blick erscheint.
Sieben Jahre Haft, dann Abschiebung nach Syrien
Am 3. Juli 2025 schob Österreich einen 33-jährigen Syrer nach Damaskus ab – die erste Rückführung in das Land seit mehr als 15 Jahren. Der Mann war wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat verurteilt worden. Er hatte IS-Propaganda verbreitet und seine siebenjährige Haftstrafe vollständig verbüßt.
Wie die Asylkoordination Österreich berichtet, hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im konkreten Fall keine rechtlichen Einwände gegen die Abschiebung erhoben – eine gerichtliche Hemmung lag zum Zeitpunkt der Rückführung nicht vor.
Verschwunden – und nun im UNO-Fokus
Nach der Abschiebung verlor sich jede Spur des Mannes. Wie Amnesty International Österreich berichtet, forderte der UNO-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen die österreichische Bundesregierung im August 2025 offiziell auf, Ermittlungen zum Verbleib des Mannes einzuleiten. Der Ausschuss trug Österreich demnach auf, Kontakt zu den syrischen Behörden aufzunehmen und zu klären, ob die Person noch am Leben ist und unter welchen Umständen sie möglicherweise festgehalten wird.
Amnesty-Juristin Aimée Stuflesser erklärte dazu, dass Österreich mit der Abschiebung ganz offenkundig gegen das völkerrechtlich verankerte Non-Refoulement-Prinzip verstoßen habe – dieses verbietet Abschiebungen in Länder, in denen Folter oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
ORF thematisiert möglichen Völkerrechtsbruch
Der ORF griff den Fall im Magazin „Report“ auf – und widmete ihm einen fast zehnminütigen Beitrag. Wie exxpress.at berichtet, stand dabei die Frage im Mittelpunkt, ob Österreich mit dieser Abschiebung gegen internationales Recht verstoßen haben könnte.
Im Beitrag kommen zwei Experten zu Wort: Völkerrechtler Ralph Janik betonte, der UNO-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen sei ursprünglich für Diktaturen in Lateinamerika gegründet worden. Dass Österreich sich nun mit diesem Gremium konfrontiert sehe, bezeichnete er als für das österreichische Selbstbild als Menschenrechtsstaat „ganz fatal“. Menschenrechtsexperte Adel Naim Reyhani vom Ludwig-Boltzmann-Institut warnte zudem vor einem generellen Trend, wonach Menschenrechtsverpflichtungen zunehmend in Frage gestellt würden – und zwar mit dem Argument, dass dies derzeit nur den Migrationsbereich betreffe.
Die Schwester des Abgeschobenen teilte dem ORF über WhatsApp mit, ihr Bruder sitze entgegen den Angaben syrischer Behörden weiterhin in Haft. Verifizieren ließ sich das laut Beitrag nicht.
Regierung: Zuständigkeit endet mit der Übergabe
Die österreichische Regierung weist die Kritik zurück. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) erklärte gegenüber der ZiB2, es sei nicht Aufgabe Österreichs, nach dem Aufenthaltsort des Mannes zu fragen. Das Innenministerium hält fest, dass die Zuständigkeit österreichischer Behörden mit der Übergabe an die syrischen Stellen ende.
Bundeskanzler Christian Stocker begrüßte laut exxpress.at die grundsätzliche Linie: Wer in Österreich Straftaten begehe und kein Aufenthaltsrecht mehr habe, müsse das Land verlassen – Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan sollten zum Standard werden.
Eine Debatte mit zwei Seiten
Der Fall zeigt eine echte rechtliche Grauzone: Der EGMR hatte die Abschiebung im Juli 2025 nicht gestoppt. Erst als eine weitere Rückführung im August geplant war – und nach dem Verschwinden des ersten Mannes –, erließ das Gericht eine einstweilige Anordnung und stoppte diese zweite Abschiebung vorläufig, wie die Asylkoordination Österreich dokumentiert.
Ob das Verschwinden des IS-Verurteilten eine Verletzung des Völkerrechts durch Österreich darstellt oder die Konsequenz seiner eigenen kriminellen Handlungen ist – darüber streiten Juristen, NGOs und Politik. Klar ist: Der Fall ist bei Weitem nicht so einfach, wie zehn Fernsehminuten ihn erscheinen lassen.
Quellen:
- exxpress.at: Österreich am Pranger: ORF sorgt sich um abgeschobenen IS-Verurteilten (13.3.2026)
- ORF.at / oe24 / APA: Erste Abschiebung nach Syrien, Juli 2025
- Amnesty International Österreich: Pressemitteilungen August 2025
- asylkoordination österreich: Dossier „Erste Abschiebung nach Syrien“ (asyl.at)
- exxpress.at: Amnesty im Daueralarm (25.9.2025)
Credits: APA
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