Eine Wiener Unternehmerin erhielt einen Säumniszuschlag von der ORF-Beitragstochter OBS, obwohl die Zahlungsfrist noch gar nicht verstrichen war. Der ORF räumt den Fehler ein – und spricht von einem „Datenverarbeitungsfehler“.
Mahnung vor dem Fälligkeitsdatum
Wien. Am 29. Jänner flatterte Silvia Gruber-Demel, Chefin eines Familienbetriebs in Wien, eine Rechnung der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) ins Haus – datiert mit dem 23. Jänner, mit Zahlungsfrist 12. Februar. Weit und breit kein Problem also. Wäre da nicht das, was am 11. Februar im Briefkasten lag: eine Mahnung, inklusive 10 Prozent Säumniszuschlag – einen Tag vor Ablauf der gesetzten Frist.
Statt der fälligen 183,60 Euro sollte die Unternehmerin plötzlich 201,96 Euro überweisen. Besonders pikant: Das Schreiben legte nahe, wer bereits bezahlt habe, solle „nur den Säumniszuschlag“ nachüberweisen. Gruber-Demel reagierte wie viele andere in dieser Situation: Sie überwies den ursprünglichen Betrag fristgerecht und ignorierte den Zuschlag. Den Säumniszuschlag habe sie „selbstverständlich nicht“ bezahlt, wie sie gegenüber oe24 festhielt. Ihr Urteil über die Aktion: „Eine Frechheit.“
Systemfehler bei externem Dienstleister
Auf Anfrage von oe24 bestätigte der ORF den Vorfall. Laut ORF-Stellungnahme kam es „aufgrund eines Datenverarbeitungsfehlers bei einem externen Dienstleister in Einzelfällen zu einem nicht fristgerechten Versand von Firmenvorschreibungen und in Folge zu einer Überschneidung mit automatisiert versendeten Mahnschreiben“. (oe24.at) Nachdem der Fehler bemerkt wurde, seien Entschuldigungsschreiben an die Betroffenen verschickt worden. Den Betroffenen entstünden „selbstverständlich keine zusätzlichen Kosten“, so der ORF. Die OBS bedauere die „Fehlleistung“.
Ein technisch plausibler Erklärungsversuch – der allerdings nur wenig darüber hinwegtäuscht, dass ein automatisiertes System offenbar keine Plausibilitätsprüfung vorgesehen hat, die verhindert, dass eine Mahnung verschickt wird, bevor eine Frist überhaupt abgelaufen ist.
Mehrfachbelastung für aufgeteilte Betriebe
Ein weiteres Detail macht den Fall zusätzlich brisant: Gruber-Demels Standort ist aus organisatorischen Gründen auf drei separate Firmen aufgeteilt. Für kommunalsteuerpflichtige Unternehmen gilt der ORF-Beitrag pro Betriebsstätte, gestaffelt nach der ausbezahlten Jahreslohnsumme. (WKO) Im konkreten Fall bedeutet das: dreifache Vorschreibung, dreifaches Fehlerpotenzial.
Der ORF-Beitrag – ein System unter Druck
Die OBS ist seit 2024 als Nachfolgerin der GIS zuständig für die Einhebung der neuen geräteunabhängigen Haushaltsabgabe. Diese beträgt 15,30 Euro pro Monat, also 183,60 Euro jährlich (Finanz.at), und ist grundsätzlich von allen Hauptwohnsitzen sowie Unternehmen zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung wird laut OBS automatisch ein Säumniszuschlag fällig. (Heute.at) Dass dieses Automatismus-System nun Mahnungen ausspuckt, bevor Fristen überhaupt verstrichen sind, darf als ernstes Qualitätsproblem gewertet werden – und zeigt, dass der Druck auf die Beitragszahler systemimmanent ist.
Laut Gruber-Demel sollen ähnliche Vorfälle auch in anderen Unternehmen aufgetreten sein. Eine breitere Erhebung des Ausmaßes steht bisher aus.
Quellen: oe24.at, OBS (orf.beitrag.at), WKO, Finanz.at, ORF-Beitrags-Gesetz 2024 (RIS)
Credits: APA
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