Eine Studentin an der Privaten Pädagogischen Hochschule Burgenland erhielt schlechtere Noten, weil sie in ihren Arbeiten das generische Maskulinum verwendete statt zu gendern. Der Fall landete bei der Volksanwaltschaft — mit eindeutigem Ergebnis.
Gendern als Pflicht, Nicht-Gendern als Knock-out-Kriterium
Die Studentin studiert an der Privaten Pädagogischen Hochschule (PPH) in Eisenstadt und verwendete in ihren schriftlichen Arbeiten konsequent nur die männliche Form — das sogenannte generische Maskulinum. Die Rektorin der Einrichtung verwies laut heute.at auf einen Leitfaden der institutseigenen Fachstelle für Gender- und Diversitätskompetenz, der Gendern als verpflichtend vorschreibt. Wer dagegen verstößt, könne — so die Vorgabe — die Ausbildung nicht erfolgreich abschließen. Kurz: Nicht-Gendern galt als allumfassendes Knock-out-Kriterium.
Die Studentin sah das anders, wandte sich an die Volksanwaltschaft — und bekam recht.
Volksanwalt Luisser: Verfassungswidrig
Wie die Volksanwaltschaft in ihrem Jahresbericht 2025 festhält, beanstandete Volksanwalt Christoph Luisser (FPÖ) die Vorgangsweise der PPH Burgenland klar. Eine so radikale Maßnahme sei durch die bestehenden Rechtsgrundlagen nicht gedeckt. Studierende seien allein nach ihrer Leistung zu beurteilen. Das Recht, sich der deutschen Amtssprache zu bedienen, sei durch eine pauschale Genderpflicht ohne sachliche Rechtfertigung unzulässig eingeschränkt — und verstoße damit gegen Artikel 8 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.
Das Wissenschaftsministerium räumte ein, dass die Fachstelle der PPH einen Fehler gemacht habe. Die entsprechende Regelung wurde von der Homepage der Hochschule entfernt. Luisser hält zudem fest: Wer freiwillig gendert, kann dafür Bonuspunkte erhalten — aber wer es nicht tut, darf dafür nicht sanktioniert werden.
Rechtslage klar — Praxis eine andere
Der Fall ist kein Einzelfall. Wie der Augsburger Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner gegenüber der NZZ betonte, ist die Abwertung von Arbeiten wegen fehlenden Genderns grundsätzlich rechtswidrig — Gendern gehöre nicht zum allgemeinen Sprachgebrauch und sei im Duden nicht als Standard ausgewiesen. Dennoch berichten Studierende aus Deutschland und Österreich seit Jahren von ähnlichen Fällen. Wie ein Berliner Verwaltungsrichter der NZZ erklärte, wehre sich kaum jemand, weil man sich damit unbeliebt mache.
Wie orf.at Wien berichtet, gibt es an österreichischen Pädagogischen Hochschulen als einziger Hochschulkategorie eine generelle Pflicht zur geschlechtergerechten Formulierung in Bachelorarbeiten — wie streng diese durchgesetzt wird und ob Sanktionen vorgesehen sind, entscheidet jedoch jede Institution individuell.
Credits: APA
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