Ab dem 1. April 2026 wird in Österreich ein neues Gesetz in Kraft treten, das die sogenannte Shrinkflation ins Visier nimmt. Händler sind künftig verpflichtet, Produkte, deren Füllmenge bei gleichbleibender Verpackungsgröße reduziert wurde, klar zu kennzeichnen. Das hat der Nationalrat beschlossen – mit einer Ausnahme: Die FPÖ stimmte dagegen.
Was bedeutet Shrinkflation?
Shrinkflation beschreibt die Praxis, bei gleichbleibendem Preis die Füllmenge eines Produkts zu reduzieren. Ein Beispiel: Die Schokoladentafel, die früher 100 Gramm wog, wiegt plötzlich nur noch 90 Gramm – der Preis bleibt jedoch gleich oder steigt sogar. Konsumentenschützer kritisieren diese „versteckte Preiserhöhung“ seit Jahren.
Die Details des Gesetzes
Laut dem neuen Gesetz müssen betroffene Produkte für 60 Tage gekennzeichnet werden. Dies kann direkt am Produkt, am Regal oder durch ein Informationsschild erfolgen. Ein möglicher Hinweis könnte lauten: „Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“. Betroffen sind vor allem große Supermarktketten und Drogerien mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern oder mehr als fünf Filialen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro.
Lob und Kritik
Während Konsumentenschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) das Gesetz als „wichtige Grundlage für selbstbestimmte Kaufentscheidungen“ lobt, sieht die FPÖ darin eine unnötige Bürokratie. „Die Konsumenten sollten mehr Eigenverantwortung übernehmen“, so FPÖ-Politiker Arnold Schiefer. Auch die NGO Foodwatch äußert sich kritisch: Die Kennzeichnung sei nicht präzise genug geregelt, und es fehle an Mindeststandards für Schriftgröße und Platzierung.
Ein Schritt in die richtige Richtung?
Die Grünen begrüßen das Gesetz, fordern jedoch weitere Maßnahmen, um Lebensmittel leistbarer zu machen. Alma Zadić (Grüne) betont: „Das Gesetz greift erst ab einer Reduktion von 3 % der Füllmenge. Das ist zu wenig.“ Auch die NEOS sehen das Gesetz als praktikabel, weisen jedoch darauf hin, dass die Verantwortung nicht allein beim Handel liegen sollte.
Quellen: oe24.at, parlament.gv.at, kurier.at, foodwatch.org
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