NEOS wollen Kneissl den Pass entziehen – und das Gesetz macht es möglich

NEOS wollen Kneissl den Pass entziehen – und das Gesetz macht es möglich

Die Ex-Außenministerin lebt in Russland, arbeitet für Kreml-nahe Institutionen und erhielt laut Medienberichten Hunderttausende Euro vom russischen Staatssystem. Jetzt zieht die mitregierende Partei NEOS die rechtliche Reißleine.

Formeller Vorstoß bei niederösterreichischer Behörde

Es ist ein ungewöhnlicher Schritt in der österreichischen Innenpolitik: Wie die APA berichtet, hat NEOS-Außenpolitiksprecher Dominik Oberhofer am Dienstag eine vierseitige Sachverhaltsdarstellung an das zuständige Amt der niederösterreichischen Landesregierung übermittelt. Der Grund: Karin Kneissls letzter österreichischer Wohnsitz lag in Niederösterreich – und die dortige Behörde ist damit für ein mögliches Staatsbürgerschaftsverfahren zuständig.

Die Behörde solle prüfen, ob Kneissl „im Dienst eines fremden Staates steht“ und „durch ihr Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Republik erheblich schädigt“. Genau das sind die Voraussetzungen, die Paragraf 33 Absatz 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes für einen zwingenden Entzug der Staatsbürgerschaft vorsieht.

Kreml-Gehalt, Propaganda-Sender, Thinktank

Der Vorstoß kommt nicht aus dem Nichts. Wie der Standard und das russische Exilmedium Nowaja Gaseta Europe berichten und eigenen Angaben zufolge über entsprechende Gehaltsnachweise verfügen, erhielt Kneissl zwischen September 2023 und Juli 2025 umgerechnet rund 244.000 Euro vom Thinktank „G.O.R.K.I.“ an der Staatlichen Universität St. Petersburg – ein Institut, das laut Berichten eigens für sie geschaffen worden sein soll. Hinzu kommen demnach rund 90.000 Euro von Unternehmen des EU-weit verbotenen Propagandasenders RT sowie 13.000 Euro für Auftritte im russischen Staatsfernsehen.

Oberhofer verweist in seiner Sachverhaltsdarstellung auf Kneissls „pauschale und abwertende Aussagen“ über Österreich und seine Bevölkerung sowie ihre wiederholten Aussagen zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die als „relativierend oder rechtfertigend“ wahrgenommen worden seien. Da Kneissl weiterhin als ehemalige Außenministerin Österreichs wahrgenommen werde, „ist ein besonderer Konnex zum Ansehen der Republik gegeben“, heißt es laut APA in dem Dokument.

Österreich als neutraler Staat besonders betroffen

In der Sachverhaltsdarstellung wird auch ein sicherheitspolitisches Argument ins Feld geführt: Der russische Angriffskrieg stelle „einen erheblichen Eingriff in die grundlegendsten Sicherheitsinteressen“ Österreichs dar. Als neutraler Staat sei Österreich auf den Weltfrieden und funktionierende internationale Strukturen angewiesen. Der „immer noch nachwirkende amtliche Anschein“ der Ex-Außenministerin berge die Gefahr, russische Kriegshandlungen zu legitimieren. „Um der Schädigung entgegenzuwirken, ist eine weitgehende Abgrenzung zur Person notwendig“, zitiert oe24 aus dem Dokument.

Rechtlich heikel – und ohnehin unsicher

So klar das Gesetz auf den ersten Blick klingt, so komplex ist die Rechtslage in der Praxis. Wie das Freilich-Magazin unter Berufung auf den Rechtsanwalt Balazs Esztegar berichtet, müsse ein Aberkennungsverfahren „sehr gut begründet werden“ und richte sich eher gegen klassische Spionage – was Kneissl schwer nachzuweisen sei.

Dazu kommt: Es ist derzeit nicht einmal sicher, ob Kneissl überhaupt noch österreichische Staatsbürgerin ist. Hätte sie die russische Staatsbürgerschaft angenommen, hätte sie die österreichische laut Gesetz automatisch verloren. Kneissl selbst erklärte zuletzt, sie sei für einen russischen Pass „noch nicht bereit“ – und besitze weiterhin den österreichischen. Ein weiteres juristisches Hindernis: Ein Entzug würde Kneissl gleichzeitig die EU-Bürgerschaft kosten, was die Hürde für ein Verfahren laut Standard erheblich anhebt.

Von der Tanzpartnerin Putins zur Kreml-Mitarbeiterin

Karin Kneissl war von der FPÖ als Außenministerin in die türkis-blaue Regierung (2018/19) entsandt worden. International bekannt wurde sie, als sie Kreml-Chef Wladimir Putin zu ihrer Hochzeit in die Südsteiermark einlud und mit ihm tanzte. Nach dem Ende der Regierung infolge der Ibiza-Affäre fiel sie bei der FPÖ in Ungnade – weil sie als einziges FPÖ-Regierungsmitglied im darauffolgenden Übergangskabinett von Sebastian Kurz weitermachte. Seitdem lebt sie in Russland.

Ob das Verfahren tatsächlich eingeleitet wird und zu einem Ergebnis führt, liegt nun in den Händen der niederösterreichischen Behörden.


Quellen: oe24.at, ORF, APA, Der Standard, Nowaja Gaseta Europe, Freilich Magazin, Nachrichten.at
Credits: APA

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