Zwei Niederlagen, ein Sieg – und der zählt. Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes hat sich vor dem Obersten Gerichtshof gegen die FPÖ durchgesetzt. Die Partei darf die renommierte NS-Forschungsstelle künftig nicht mehr als „pseudowissenschaftlich“ bezeichnen. Was aussieht wie ein Detail im juristischen Kleingedruckten, ist tatsächlich eine Grundsatzentscheidung.
Der Streit begann mit einem Forschungsauftrag
Ausgelöst wurde der Konflikt im August 2023, als das Innenministerium das DÖW mit der Erstellung eines jährlichen Rechtsextremismusberichts betraute – der erste Bericht wurde im Jänner 2025 vorgelegt. Der FPÖ passte das von Anfang an nicht. Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer bezeichnete das Archiv noch am selben Tag in einer Aussendung als „ideologisch geprägte pseudowissenschaftliche Institution“. Auf der Parteiwebseite legte man nach und sprach von einem „Staatsauftrag“ an ein „pseudowissenschaftliches Institut“ – Formulierungen, die das DÖW als Kreditschädigung wertete und mit einer Klage auf Unterlassung und Widerruf beantwortete, wie news.ORF.at den Verfahrensgang rekonstruiert.
Zwei Niederlagen vor dem Sieg
Der Weg zum Erfolg war für das DÖW alles andere als geradlinig. Das Handelsgericht Wien wies die Klage im Februar 2025 zunächst ab, auch die Berufung beim Oberlandesgericht Wien scheiterte im Oktober desselben Jahres. Wie exxpress.at damals berichtete, argumentierte das OLG mit dem hohen Stellenwert der Meinungsfreiheit: Wer die politische Bühne betrete, müsse auch scharfe Kritik hinnehmen. Der FPÖ blieb damit nach eigener Einschätzung nur noch die „außerordentliche Revision“ zum Höchstgericht – ein Rechtsmittel, für das eine sehr hohe Hürde gilt, nämlich ein „krasser Widerspruch“ zur bisherigen OGH-Rechtsprechung.
Der OGH sieht keine Tatsachengrundlage
Genau diese Hürde hat das DÖW nun übersprungen. In seiner Entscheidung vom 30. Juni, die der Austria Presse Agentur vorliegt, hält der Oberste Gerichtshof fest, dass für die Behauptung der FPÖ „keine, auch keine ’schmale‘ Tatsachengrundlage“ bestehe. Die Aussage sei daher nicht als zulässiges Werturteil durch die Meinungsfreiheit gedeckt, sondern beeinträchtige die Ehre und den wissenschaftlichen Ruf des DÖW, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Die FPÖ muss die Behauptung künftig unterlassen, einen Widerruf veröffentlichen und der Institution die Verfahrenskosten ersetzen.
Besonders deutlich wird das Gericht laut einer Presseaussendung des DÖW selbst: Das Personal des Archivs bestehe aus anerkannten Fachleuten der Geschichts- und Sozialwissenschaften, die mit angesehenen Universitäten und Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten – von „Pseudowissenschaft“ könne also keine Rede sein.
DÖW spricht von Grundsatzurteil
Entsprechend deutlich fällt die Reaktion beim DÖW aus. „Ich freue mich sehr, dass der OGH nun endgültig bestätigt hat, dass wissenschaftsfeindliche Angriffe wie dieser keine ‚Werturteile‘ sind, sondern das, was sie sind: falsche Tatsachenbehauptungen“, wird der wissenschaftliche Leiter Andreas Kranebitter in der Aussendung der Institution zitiert. Er geht noch weiter und ordnet das Urteil historisch ein: Es widerlege eine Entscheidung aus den 1990er-Jahren, in der ein Autor des rechtsextremen Magazins „Aula“ unter Berufung auf die Meinungsfreiheit teilweise recht bekommen hatte. „Ihre liebste Lüge gegen uns ist damit tot“, so Kranebitter. Und weiter, laut derStandard.at: Man werde den „guten Namen mit allen Mitteln verteidigen“ und das eigene Recht „nun mit aller Kraft durchsetzen“.
Was das Urteil bedeutet
Für die FPÖ ist die Entscheidung eine klare juristische Schlappe in einem Streit, der weit über den Einzelfall hinausreicht: Es geht um die Frage, wie weit politische Kritik an einer öffentlich beauftragten Forschungseinrichtung gehen darf, bevor sie zur unwahren Tatsachenbehauptung wird. Der OGH hat diese Grenze nun gezogen – zugunsten des DÖW, das seit Jahrzehnten zu Nationalsozialismus und Rechtsextremismus in Österreich forscht.
Credits: Parlamentsdirektion, Thomas Topf
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