Ein jahrelanger Rechtsstreit erreicht sein Ende: Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine letzte Beschwerde von Donald Trump abgelehnt – damit muss der US-Präsident der früheren Journalistin E. Jean Carroll nun tatsächlich Schadenersatz in Millionenhöhe auszahlen.
Der Oberste Gerichtshof winkt ab
Ein New Yorker Bundesrichter ordnete am Mittwoch die Auszahlung von rund 5,8 Millionen Dollar an Carroll an – die ursprüngliche Entschädigungssumme von fünf Millionen Dollar plus aufgelaufene Zinsen. Wie US-Medien wie Reuters und CNBC berichten, kam die Entscheidung von Richter Lewis Kaplan, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA am 29. Juni entschieden hatte, Trumps Berufung gegen das Urteil nicht anzunehmen. Keiner der neun Richter, darunter drei von Trump selbst ernannte, äußerte dabei einen abweichenden Standpunkt.
Ein Streit, der bis 1996 zurückreicht
Ausgangspunkt der juristischen Auseinandersetzung ist ein Vorwurf, den Carroll erstmals 2019 öffentlich machte: Trump habe sie Mitte der 1990er-Jahre in der Umkleidekabine eines New Yorker Kaufhauses sexuell missbraucht. Ein Geschworenengericht befand Trump im Mai 2023 in einem ersten Verfahren für haftbar und sprach Carroll fünf Millionen Dollar Schadenersatz wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung zu. In einem zweiten, separaten Verleumdungsprozess verurteilte ein anderes Geschworenengericht Trump im Jänner 2024 sogar zur Zahlung von 83,3 Millionen Dollar – dieses Verfahren betraf Aussagen, die Trump 2019 noch als amtierender Präsident über Carroll getätigt hatte. Gegen dieses zweite, deutlich höhere Urteil legt Trump weiterhin Berufung ein.
Trumps Verzögerungstaktik
Trump hatte die Auszahlung der fünf Millionen Dollar über Monate hinweg zu verhindern versucht. Wie Al Jazeera berichtet, hatten seine Anwälte argumentiert, dem Präsidenten drohe ein „nicht wiedergutzumachender Schaden“, sollte das Geld ausgezahlt werden – Carroll habe angekündigt, die Summe spenden zu wollen, was eine spätere Rückholung erschweren würde, falls das Urteil noch gekippt werden sollte.
Richter Kaplan zeigte sich davon unbeeindruckt. Der Präsident habe das Verfahren seit Jahren hinausgezögert, hielt er in seiner Anordnung fest – es sei nun an der Zeit für Trump, seiner Zahlungspflicht nachzukommen. Carrolls Anwältin Roberta Kaplan (nicht mit dem Richter verwandt) hatte zuvor in einem Schriftsatz erklärt, dies sei nun „das Ende der Fahnenstange“, wie CNBC berichtet – Carroll habe bereits mehr als drei Jahre auf die Auszahlung des Urteils gewartet.
Trump legt sofort erneut Berufung ein
Kaum war die Anordnung ergangen, reagierte das Team des Präsidenten postwendend: Weniger als eine Stunde nach der richterlichen Entscheidung legte Trump bereits Berufung dagegen ein. Ein Sprecher seines Rechtsteams bezeichnete das Verfahren laut Al Jazeera als Teil einer „Hexenjagd“ und einer politisch motivierten „Kampagne der Rechtsverfolgung“. Trump selbst hatte das Verfahren zuvor wiederholt als „erfundenen Fall“ bezeichnet.
Was als Nächstes passiert
Offen bleibt weiterhin das zweite, deutlich umfangreichere Verfahren um die 83,3 Millionen Dollar. Hier beruft sich Trump auf präsidiale Immunität, da die betreffenden Äußerungen während seiner Amtszeit gefallen seien. Laut Wikipedia-Aufzeichnungen zum Verfahren hat Trumps Team noch bis etwa 25. Juli Zeit, um beim Obersten Gerichtshof eine neuerliche Überprüfung der Ablehnung zu beantragen. Bis eine endgültige Klärung in dieser zweiten, größeren Causa erfolgt, dürfte der Rechtsstreit zwischen Carroll und Trump also noch eine Weile andauern.
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