Die Bundesregierung bereitet eine Generalüberholung der Sozialhilfe vor und entfacht damit eine hitzige Debatte im ganzen Land. Die Kosten sind auf über eine Milliarde Euro pro Jahr gestiegen und eine überwältigende Mehrheit der Bezieher lebt in Wien. Die geplante Reform unter dem Titel „Sozialhilfe NEU“ wird damit zum politischen Schlachtfeld. Wie oe24.at berichtet, zielt die Reform auf einheitliche Regeln, strengere Bedingungen für Zuwanderer und einen neuen Fokus auf Kinder ab.
Wien: Das Epizentrum der Sozialhilfe
Die Zahlen zeichnen ein klares Bild: Wien ist das Herz des österreichischen Sozialhilfesystems. Laut Daten der Statistik Austria, die von oe24.at zitiert werden, bezogen in der Hauptstadt im Jahr 2023 massive 142.001 Personen die Leistung. Das sind über 72 % aller Bezieher im gesamten Bundesgebiet. Die finanzielle Last für die Stadt ist enorm und belief sich allein in diesem Jahr auf 807 Millionen Euro.
Im krassen Gegensatz dazu haben andere Bundesländer weit weniger Bezieher. Die Steiermark liegt mit 14.368 Personen auf einem entfernten zweiten Platz, gefolgt von Niederösterreich mit 11.315. Insgesamt gab Österreich 2023 für 196.972 Personen 1,1 Milliarden Euro für Sozialhilfe aus. Obwohl dies nur 0,23 % des BIP ausmacht, ist das regionale Ungleichgewicht ein zentraler Diskussionspunkt.
Wer bekommt wirklich die Leistungen?
Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass die meisten Bezieher ausschließlich von der Sozialhilfe leben. Die Realität, wie oe24.at aufzeigt, ist, dass nur 27 % der Bedarfsgemeinschaften vollständig auf diese Zahlungen angewiesen sind. Die große Mehrheit – 73 % – sind sogenannte „Aufstocker“. Das sind Personen, die zwar ein Einkommen haben, etwa aus einem schlecht bezahlten Job, Arbeitslosengeld oder Unterhaltszahlungen, das aber nicht zum Leben reicht. Die Sozialhilfe stockt ihr Einkommen auf, um ihnen einen grundlegenden Lebensstandard zu sichern.
Die Daten zeigen auch, wer für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Ein erheblicher Teil von 55 % der Bezieher steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Zu dieser Gruppe gehören Kinder, Schüler, Pensionisten und pflegende Angehörige. Gleichzeitig sind 36,5 % aktiv auf Arbeitssuche und 8,5 % sind bereits berufstätig, verdienen aber zu wenig, um ohne Unterstützung auszukommen.
Die großen Reformpläne der Regierung
Die Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat ehrgeizige Pläne für das System, die Anfang 2027 in Kraft treten sollen. Während die Details noch mit den Bundesländern verhandelt werden, kristallisieren sich die Kernpunkte heraus. Die ÖVP drängt auf einen restriktiveren Zugang, insbesondere für Zuwanderer, einschließlich einer Wartefrist mit gekürzten Leistungen. Die SPÖ hingegen stellt das Wohl der Kinder in den Vordergrund.
Derzeit sind die Regeln, wer anspruchsberechtigt ist, komplex. EU-Bürger müssen in der Regel berufstätig sein oder seit über fünf Jahren in Österreich leben, um einen uneingeschränkten Anspruch zu haben. Für die meisten Drittstaatsangehörigen ist ebenfalls ein fünfjähriger Aufenthalt erforderlich. Asylwerber haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe, sondern erhalten geringere Leistungen aus der sogenannten „Grundversorgung“.
Wie viel Geld erhalten die Menschen?
Die monatlichen Zahlungen sind unterschiedlich. Für 2025 liegt der Höchstsatz für eine alleinstehende Person bei 1.209 Euro, während ein Paar bis zu 1.693 Euro erhalten kann, die 12-mal im Jahr ausbezahlt werden. Die durchschnittliche Leistung pro Bedarfsgemeinschaft lag 2023 jedoch bei 802 Euro, da die meisten nur einen Aufstockerbetrag erhalten.
Ein besonders umstrittenes Thema ist die Unterstützung für Kinder. Ein Bundesgesetz von 2019, das die Leistungen für jedes weitere Kind gekürzt hätte, wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Infolgedessen legt nun jedes Bundesland seine eigenen Regeln fest. Wien bietet mit 326,44 Euro pro Kind den höchsten Zuschlag, während Vorarlberg mit 232,13 Euro am wenigsten zahlt. Dieser Fleckerlteppich an Regelungen ist einer der Hauptbereiche, den die Regierung mit ihrer neuen Reform vereinheitlichen will.
Credits: APA
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