Die EU hat sich auf eine Abschwächung des geplanten Lieferkettengesetzes geeinigt, noch bevor es überhaupt in Kraft tritt. Wie oe24.at berichtet, sollen die neuen Vorgaben nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Ursprünglich war geplant, dass bereits Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 450 Millionen Euro unter das Gesetz fallen.
Keine Haftung für Menschenrechtsverstöße?
Besonders brisant: Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, sollen auf EU-Ebene nicht mehr zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Das bedeutet, dass Opfer von Menschenrechtsverletzungen, wie etwa Kinder- oder Zwangsarbeit, keine Möglichkeit mehr haben, rechtlich gegen die Unternehmen vorzugehen. Stattdessen drohen den Firmen lediglich Geldstrafen von maximal drei Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes.

Kritik von allen Seiten
Das Ziel des Lieferkettengesetzes war es, Menschenrechte weltweit zu stärken und Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen profitieren. Doch die jüngsten Änderungen stoßen auf massive Kritik. Menschenrechtsorganisationen und Umweltverbände werfen der EU vor, den Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards zugunsten wirtschaftlicher Interessen zu opfern.
Auch die Abschaffung der Pflicht, Handlungspläne für Klimaziele zu erstellen, wird scharf kritisiert. Laut oe24.at argumentieren Unternehmen, dass die bürokratischen Anforderungen entlang komplexer Lieferketten unzumutbar seien.
Ein Gesetz für die Wirtschaft?
Die Änderungen am Lieferkettengesetz werfen die Frage auf, ob die EU hier den Interessen der Wirtschaft Vorrang vor dem Schutz von Menschenrechten und der Umwelt einräumt. Kritiker befürchten, dass das Gesetz in seiner abgeschwächten Form kaum noch Wirkung zeigen wird.
Credits: APA
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