Meinungsfreiheit unter Druck: Warum die EU einen Schweizer Oberst sanktioniert

Meinungsfreiheit unter Druck: Warum die EU einen Schweizer Oberst sanktioniert

Die Europäische Union hat am 15. Dezember 2025 den ehemaligen Schweizer Oberst Jacques Baud mit Sanktionen belegt. Der Schritt erfolgte im Rahmen einer Erweiterung der EU-Sanktionsliste gegen Russland. Wie die Weltwoche berichtet, führt die EU damit restriktive Maßnahmen gegen einen Schweizer Staatsbürger ein, weil er öffentlich zum Ukraine-Krieg eine Meinung vertritt, die nicht mit der Position der EU übereinstimmt. Zu den Sanktionen gehören ein Einreise- und Durchreiseverbot in EU-Staaten sowie das Einfrieren von Vermögenswerten.

Hintergrund der Sanktionsentscheidung

Die Liste, die von Kaja Kallas, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, unterzeichnet wurde, nennt als Begründung, dass Jacques Baud regelmäßig in prorussischen Medien auftrete und dabei Positionen vertrete, die als Verschwörungstheorien und im Sinne russischer Interessen eingeordnet werden. Konkret heißt es in Beschluss 2025/2572 des Europäischen Rates, Baud sei für Handlungen oder politische Maßnahmen mitverantwortlich, die als destabilisierend für die Ukraine eingestuft werden. Diese würden unter den Begriff der „Informationsmanipulation und Einflussnahme“ fallen.

Neben Baud hat die EU weitere Personen und Organisationen auf die Liste gesetzt, darunter den französischen Analysten Xavier Moreau sowie den russischen Publizisten Fjodor Lukjanow.

Reaktion der Schweizer Behörden

Wie die Weltwoche berichtet, stießen Anfragen zu einer offiziellen Position bei den Schweizer Bundesbehörden auf Zurückhaltung. Das Verteidigungsdepartement betonte, Baud habe „seit über 30 Jahren keine berufliche Funktion mehr“ beim Nachrichtendienst gehabt und es sei „nicht an uns, EU-Sanktionen zu kommentieren“. Auch das Aussendepartement verwies die Anfrage, zunächst an das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Das Seco bestätigte die Kenntnis des EU-Beschlusses, verwies jedoch darauf, dass die Schweiz sich den spezifischen EU-Sanktionen gegen hybride Bedrohungen nicht angeschlossen habe. Deshalb stelle sich die Frage einer Übernahme dieser Sanktionen derzeit nicht.

Auch die Leitung der Schweizer Mission bei der EU, vertreten durch Rita Adam, reagierte bislang nicht öffentlich auf Fragen zum Fall Baud.

Auswirkungen auf Jacques Baud

Jacques Baud ist selbst von den Maßnahmen überrascht worden. Wie er gegenüber der Weltwoche erklärt, habe er von der Listung zunächst aus den Medien erfahren und sei zuvor nicht angehört worden. Die Sanktionen stellen für ihn erhebliche persönliche und berufliche Unsicherheiten dar, da sie Auswirkungen auf seine wirtschaftliche Existenz haben könnten. Sein Wohnsitz ist in Brüssel – ob er längerfristig bleiben kann, ist unklar.

Baud weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Seine Analysen und Bücher, so betont er, stützten sich auf westliche und insbesondere ukrainische Quellen. Finanzielle Verbindungen nach Russland bestünden laut seiner Aussage nicht.

Debatte um Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit

Der Fall Jacques Baud wirft weitergehende Fragen zur Meinungsfreiheit auf. Ein von den Europa-Abgeordneten Michael von der Schulenburg und Ruth Firmenich in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten (Ninon Colneric, Alina Miron) kommt zu dem Schluss, dass die neuen Sanktionen der EU gegen Journalisten und Autoren einen kritischen Punkt überschreiten: Sie könnten das Recht auf freie Meinungsäußerung beschneiden und damit auch internationalen und europäischen Rechtsstandards widersprechen.

Auch in der Schweiz gibt es Überlegungen, im Rahmen der neuen sicherheitspolitischen Strategie Maßnahmen gegen Desinformation zu intensivieren, wie die Weltwoche berichtet. Dazu zählen etwa die Überprüfung von Lehrplänen sowie die Regulierung großer Kommunikationsplattformen.

Credits: APA

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