Mädchen mit Drogen gefügig gemacht, Kind vergewaltigt: Ministerin Bauer fordert schärfere Strafen

Mädchen mit Drogen gefügig gemacht, Kind vergewaltigt: Ministerin Bauer fordert schärfere Strafen

Zwei Urteile, die Österreich aufwühlen. Ein 21-Jähriger missbraucht Minderjährige mit Drogen — ein Mädchen stirbt. Ein Syrer vergewaltigt ein Sechsjähriges. Die Strafen: ein Jahr bedingt und viereinhalb Jahre. Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) sagt: „Da stimmt doch etwas nicht.“

Fall Innsbruck: Drogen gegen Sex — 13-Jährige stirbt

Der erste Fall wurde am Montag, dem 9. Juni, am Landesgericht Innsbruck verhandelt. Wie tirol.orf.at und die Tiroler Tageszeitung übereinstimmend berichten, bekannte sich ein 21-jähriger Österreicher schuldig, zwischen Sommer 2025 und Anfang Februar 2026 sechs Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 16 Jahren regelmäßig mit Drogen wie Ecstasy und Kokain versorgt zu haben — als Gegenleistung forderte und erhielt er Oralverkehr sowie sexuelle Videos. Auf seinem Handy fanden Ermittler laut tirol.orf.at zahlreiche Dateien mit Kindesmissbrauch.

Unter den Opfern war auch ein 13-jähriges Mädchen, das im März 2026 an einer Überdosis starb. Sie brachte den Fall ins Rollen: Als sie im November 2025 als abgängig gemeldet wurde, berichtete eine andere Jugendliche von dem Täter.

Das Urteil des Landesgerichts Innsbruck laut tirol.orf.at: ein Jahr teilbedingte Haft — davon drei Monate unbedingt.

Hinweis zur Faktenlage: Im exxpress-Ausgangsbericht, auf den sich Ministerin Bauer bezieht, wurde die Strafe mit „vier Monate“ angegeben. Laut der Primärberichterstattung von tirol.orf.at und der Tiroler Tageszeitung lautete das Urteil jedoch auf ein Jahr teilbedingt. Beide Darstellungen sind insofern kompatibel, als drei Monate unbedingte Haft abzusitzen sind — wobei Untersuchungshaft angerechnet werden kann.

Fall Vergewaltigung: Sechsjährige, viereinhalb Jahre Haft

Der zweite Fall, auf den Bauer Bezug nimmt, betrifft laut exxpress.at einen Syrer, der ein sechsjähriges Mädchen vergewaltigte und dafür zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Grundproblem laut Bauer: Das österreichische Strafrecht unterscheide bei Vergewaltigung nicht zwischen Kindern und Erwachsenen als Opfer — was zu gleichen Strafrahmen führe.

Bauer: Strafrahmen ist nicht verhältnismäßig

Auf Facebook veröffentlichte Ministerin Bauer laut exxpress.at ein Statement, das prompt zehntausende Reaktionen auslöste. Ihr Kernsatz: „Bei allem Respekt vor unserem Rechtsstaat, aber da stimmt doch etwas nicht.“ Wer Kinder missbrauche, Minderjährige mit Drogen gefügig mache oder schwerste Gewaltverbrechen begehe, zerstöre Leben — die Opfer trügen die Folgen ein Leben lang. Bauers Fazit: „Die momentanen Strafen sind einfach nicht verhältnismäßig.“

Was rechtlich tatsächlich gilt

Das Anliegen hat eine rechtliche Substanz. Der Strafrahmen für schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen gemäß § 206 StGB sieht laut RIS ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe vor — bei Todesfolge ein bis 15 Jahre. Dass im Innsbrucker Fall trotz Todesfolge ein Jahr teilbedingt verhängt wurde, liegt an der Deliktskombination: Verurteilt wurde nicht wegen Todesfolge, sondern wegen sexueller Nötigung und Suchtmittelvergehen — das Mädchen starb außerhalb des unmittelbaren Tatgeschehens an einer Überdosis.

Bauers Forderung nach einer „ehrlichen Debatte über den Strafrahmen“ trifft damit auf eine echte rechtspolitische Lücke — auch wenn die konkreten Zahlen im exxpress-Artikel einer Korrektur bedürfen.

Credits: Parlamentsdirektion, ​Ulrike Wieser

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