Das Doppelbudget bringt eine Maßnahme, die vielen noch nicht bekannt ist: Die Altersteilzeit wird in ihrer bisherigen Form de facto abgeschafft. Nur wer krank ist, soll sie noch nutzen dürfen.
Warum die Altersteilzeit auf der Kippe steht
Das Fundament für die Entscheidung hat der Rechnungshof bereits im November 2025 geliefert. Wie der RH in seinem offiziellen Bericht festhält, zahlte das AMS allein 2024 fast 600 Millionen Euro an Altersteilzeitgeld aus — pro Person im Schnitt 43.300 Euro, in elf Prozent der Fälle sogar mehr als 80.000 Euro. Das Ernüchternde daran: Das Instrument erreicht sein eigentliches Ziel nicht. Die meisten Beschäftigten traten zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein — Frauen mit 57,5 Jahren, Männer mit 60 Jahren — und beendeten die Altersteilzeit pünktlich mit dem frühestmöglichen Pensionsantrittsalter. 56 Prozent der Männer wechselten von der Altersteilzeit direkt in die Korridor- oder Langzeitversicherungspension.
Das Fazit des RH: Die Altersteilzeit halte ältere Arbeitnehmer nicht länger im Erwerbsleben. Sie funktioniere als teuer geförderter Frühpensionsweg — nicht als Instrument zur Verlängerung der Erwerbstätigkeit.
Das Zwischenparken scheitert — die Altersteilzeit muss bluten
Eigentlich hatte die Regierung 200 Millionen Euro Einsparungen beim sogenannten „Zwischenparken“ — der Möglichkeit, Mitarbeiter vorübergehend beim AMS anzumelden — im Budget eingeplant. Diese Einigung kam bis zuletzt nicht zustande. Jetzt sollen die nicht eingesparten Summen durch ein „Zusammenstutzen“ der Altersteilzeit kompensiert werden, wie vol.at unter Berufung auf NEOS-Kreise berichtet.
NEOS-Sozialsprecher Johannes Gasser kündigte laut oe24.at die Reform an: Die Altersteilzeit solle „grundsätzlich nur mehr aus gesundheitlichen Gründen“ in Anspruch genommen werden können. Das Einsparungsziel: rund 250 Millionen Euro jährlich. Gasser betonte, die NEOS hätten das Instrument „immer skeptisch gesehen, weil sie in ihrer bisherigen Form eine teure und wenig treffsichere Gießkanne war.“
Was noch verhandelt wird — und was bleibt
Laut Sozialministerium werden die genauen Details noch verhandelt, wie oe24.at berichtet. Klar ist aber: In bestehende Altersteilzeit-Verträge wird nicht eingegriffen. Wer bereits in Altersteilzeit ist, bleibt geschützt.
Die Neugestaltung würde damit faktisch das Ende der Altersteilzeit als Instrument für gesunde ältere Arbeitnehmer bedeuten. Wer sie künftig nutzen will, muss gesundheitliche Einschränkungen nachweisen. Für alle anderen gilt: entweder länger voll arbeiten — oder direkt in Pension gehen.
Credits: BKA, Regina Aigner
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