Geheimer Bescheid enthüllt: IGGÖ schreibt Kopftuchpflicht ab acht Jahren vor – FPÖ fordert Auflösung

Geheimer Bescheid enthüllt: IGGÖ schreibt Kopftuchpflicht ab acht Jahren vor – FPÖ fordert Auflösung

Ein interner Bescheid der Islamischen Glaubensgemeinschaft aus dem Jahr 2019 wurde öffentlich – und zeigt, was die Organisation intern für Mädchen vorschreibt. Die politische Reaktion ließ nicht lange auf sich warten.

Was der Bescheid enthüllt

Wie fob.at und die Kronen Zeitung berichteten, wurde ein geheimer Feststellungsbescheid des Beratungsrats der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) aus einem laufenden Gerichtsverfahren öffentlich. Darin erklärt der IGGÖ-Beratungsrat sich selbst zur „höchsten Instanz“ bei der Frage, was als anerkannte islamische Religionspraxis in Österreich gilt. Das Kopftuch wird in dem Bescheid als religiöses Gebot beschrieben, das für Mädchen bereits ab acht Jahren und acht Monaten gilt – und zwar als „Verhüllung des gesamten Körpers mit Ausnahme der Hände bis zum Handgelenk und dem Gesicht.“

Der Kontext: Kopftuchverbot seit Februar 2026

Die Enthüllung kommt zu einem heiklen Zeitpunkt. Wie katholisch.at berichtete, beschloss der Nationalrat im Dezember 2025 ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren an Schulen – das seit Februar 2026 in Kraft ist. Die IGGÖ hatte das Gesetz laut der Aussendung von IGGÖ-Präsident Ümit Vural als Eingriff in Grundrechte bezeichnet und angekündigt, den Verfassungsgerichtshof anzurufen. Der interne Bescheid zeigt nun, dass die IGGÖ nach außen Freiwilligkeit betont, intern aber ein verpflichtendes Gebot für Volksschulkinder festhält.

FPÖ-Nepp: „Auflösung sofort“

Wie FPÖ-Wien-Chef Stadtrat Dominik Nepp via APA-OTS erklärte, fordert er nach dem Bekanntwerden des Bescheids erneut die Auflösung der IGGÖ: „Wer ein Kopftuch-Gebot für Mädchen im Volksschulalter rechtfertigt, stellt religiösen Zwang über die Freiheit von Kindern. Eine solche Organisation darf in Österreich nicht länger offiziell anerkannt sein.“ Nepp hatte dieselbe Forderung bereits im Juni 2024 nach einer erstinstanzlichen Verurteilung der IGGÖ wegen Kopftuchzwangs gegen eine Religionslehrerin gestellt.

FPÖ-Berger: Regierung soll handeln

Wie FPÖ-Familiensprecherin Ricarda Berger via APA-OTS erklärte, zeigten die Enthüllungen „dringenden Handlungsbedarf zum Schutz von Mädchen.“ Sie forderte insbesondere ÖVP-Integrationsministerin Klaudia Bauer zum Handeln auf: „Wenn bereits Volksschulkinder unter religiösen Druck gesetzt werden, hat das nichts mit Selbstbestimmung zu tun, sondern mit einer frühen Form der Unterordnung.“ Besonders alarmierend sei, dass die IGGÖ in dem Bescheid den Anspruch erhebe, die „höchste Instanz“ zur Beurteilung islamischer Religionspraxis in Österreich zu sein.

IGGÖ: Kein Statement zum Bescheid

Eine Reaktion der IGGÖ auf die konkrete Enthüllung war bis Redaktionsschluss nicht auffindbar. Die IGGÖ hatte in früheren Stellungnahmen – zuletzt gegenüber der Wiener Zeitung – stets betont, sich gegen jeden Zwang zum Tragen wie auch zum Ablegen des Kopftuchs auszusprechen. Ob der nun bekannt gewordene interne Bescheid mit dieser öffentlichen Linie vereinbar ist, blieb offen.

Credits: APA

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