Linke blitzt in Stuttgart ab – Hagel darf weiter “Clan-Bürgermeisterin” sagen

Linke blitzt in Stuttgart ab – Hagel darf weiter “Clan-Bürgermeisterin” sagen

Darf ein Innenminister die Wahlsiegerin eines anderen Bundeslandes “Clan-Bürgermeisterin” nennen? Ja, sagt das Verwaltungsgericht Stuttgart – zumindest, wenn er dabei als Parteipolitiker spricht. Die Berliner Linke ist mit einem Eilantrag gegen Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel (CDU) gescheitert.

Der Satz, um den es geht

Die Linke hatte die Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September gewonnen, ihre Spitzenkandidatin Elif Eralp gilt als mögliche künftige Regierende Bürgermeisterin. Die Partei strebt eine Koalition mit Grünen und SPD an. Hagel reagierte darauf Ende September in der “Bild”-Zeitung mit einem Angebot an die Berliner Polizei, nach Baden-Württemberg zu wechseln. Seine Begründung, wie dpa berichtet: “Die Berliner Polizei ist zu schade für eine linke Clan-Bürgermeisterin, die ihr Mittel und Befugnisse nehmen will.” Damit brachte er Eralp in Verbindung mit kriminellen Clans. Zudem warf er der Linken vor, die innere Sicherheit zu ruinieren und bei der Polizei “das Licht auszumachen”.

Der Vorwurf: Verletzung der Neutralitätspflicht

Die Berliner Linke forderte Hagel daraufhin auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Ihr Argument: Als Innenminister sei er zur Neutralität verpflichtet und dürfe sein Amt nicht für parteipolitische Angriffe nutzen. Hagel weigerte sich, die Linke zog vor das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Was das Gericht entschieden hat

Die Richter wiesen den Eilantrag ab. Nach ihrer Auffassung äußerte sich Hagel nicht in seiner Funktion als Innenminister, sondern als Politiker, wie oe24 berichtet. Er habe weder seine Amtsautorität eingesetzt noch staatliche Ressourcen genutzt, seine Kritik sei Teil der politischen Auseinandersetzung und von der Meinungsfreiheit gedeckt. Als Fachpolitiker dürfe er sich auch zu Polizeifragen äußern. Wichtig zur Einordnung: Das Gericht hat damit nicht geprüft, ob der Vorwurf gegen Eralp in der Sache zutrifft. Es ging ausschließlich um die Frage, ob Hagel in seiner Rolle als Minister gegen die Neutralitätspflicht verstoßen hat.

“Das VG Stuttgart hat Recht gesprochen”

Hagel zeigte sich zufrieden. “Das VG Stuttgart hat Recht gesprochen. Wichtig für mich ist meine Arbeit für unser Land”, sagte er laut “Handelsblatt”. Endgültig ist der Streit nicht entschieden. Die Linke kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen. Ob sie das tut, war zunächst nicht bekannt. Die Linke hatte bereits angekündigt, sich weitere rechtliche Schritte vorzubehalten.

Ein Streit mit Vorgeschichte

Hagel ist nicht der einzige Unionspolitiker, der seit der Wahl gegen die Berliner Linke und Eralp austeilt, berichtet die “taz”. Im politischen Streit stehen unter anderem Vorwürfe über Verbindungen einzelner Linken-Politiker zur Clankriminalität. Eralp selbst ist seit 2021 Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus. Da der Regierende Bürgermeister vom Parlament gewählt wird, hängt ihre Wahl vom Ausgang der Koalitionsverhandlungen ab.

Credits: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=180243877

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