Nach den Semesterferien wird das umstrittene Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren erstmals angewendet. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft und Zivilgesellschaft warnen vor verfassungsrechtlichen Problemen und zunehmender Diskriminierung.
Mit dem Start des zweiten Semesters beginnt in Wien und Niederösterreich die sogenannte Aufklärungsphase für Schülerinnen, die mit Kopftuch zur Schule kommen. Das im Dezember 2025 beschlossene Gesetz verbietet Mädchen bis zum 14. Lebensjahr das Tragen von Kopfbedeckungen, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“. Doch bereits vor dem Inkrafttreten formiert sich massiver Widerstand.
Verfassungsrechtliche Bedenken im Zentrum der Kritik
Bei einer Pressekonferenz am Freitag äußerten die Gleichbehandlungsanwaltschaft und zivilgesellschaftliche Organisationen scharfe Kritik am Gesetz, wie ORF.at berichtet. Sandra Konstatzky, Leiterin der unabhängigen Gleichbehandlungsanwaltschaft, bemängelte, dass das Verbot gezielt eine bestimmte Religion und ein spezifisches religiöses Symbol ins Visier nehme. „Es ist nicht zu erkennen, inwiefern sich das neue Gesetz vom 2020 durch den Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Gesetz unterscheidet“, so Konstatzky.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte im Dezember 2020 ein ähnliches Kopftuchverbot der damaligen türkis-blauen Regierung unter Sebastian Kurz als verfassungswidrig aufgehoben, wie aus dem offiziellen VfGH-Erkenntnis (G 4/2020) hervorgeht. Die Begründung: Das Gesetz greife den Islam ohne nähere Begründung heraus und verstoße damit gegen das Gebot der religiösen Neutralität des Staates. VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter warnte damals, die Regelung berge das Risiko, muslimische Mädchen gesellschaftlich auszugrenzen.
Rechtsanwalt: Beschwerden sind jederzeit möglich
Rechtsanwalt Marawan Mansour teilt die Einschätzung der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Er geht davon aus, dass bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. September Beschwerden beim VfGH eingebracht werden können. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) kündigte laut ORF.at bereits an, den Verfassungsgerichtshof anzurufen, da das Gesetz verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken aufwerfe.
Wie das Verbot umgesetzt werden soll
Das Gesetz sieht einen gestaffelten Ablauf vor. Weigern sich Schülerinnen nach Gesprächen mit Schulleitung und Schulbehörde, das Kopftuch abzunehmen, kann ab dem Schuljahr 2026/27 die Kinder- und Jugendhilfe verständigt werden. Als letzte Konsequenz drohen Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro gegen die Erziehungsberechtigten oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen.
Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) zeigte sich im Nationalrat zuversichtlich, dass das neue Gesetz verfassungskonform sei. Er verwies auf Begleitmaßnahmen wie zusätzliche Burschenarbeit, die das Verbot von der früheren Regelung unterscheiden sollen, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.
Warnung vor steigendem antimuslimischen Rassismus
Zivilgesellschaftliche Organisationen befürchten eine Verschärfung der Diskriminierung. Dunia Khalil, Leiterin der Rechtsberatung der Dokumentationsstelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus, und Malika Mataeva von der Initiative „Nein zum Kopftuchverbot“ warnten vor einem Anstieg rassistisch motivierter Vorfälle gegenüber kopftuchtragenden Mädchen und Frauen.
Die Zahlen geben ihnen Recht: Laut Daten der Europäischen Agentur für Grundrechte (FRA), auf die sich die Gleichbehandlungsanwaltschaft beruft, haben 71 Prozent der befragten Muslime in Österreich in den vergangenen fünf Jahren rassistische Erfahrungen gemacht – der EU-Durchschnitt liegt bei deutlich niedrigeren Werten. 27 Prozent gaben an, dass ihre Kinder in Schulen Diskriminierung oder Mobbing erleben.
Breites Bündnis mobilisiert gegen das Gesetz
Ein Bündnis aus 20 Organisationen ruft am 13. Februar zu einer Demonstration gegen das Kopftuchverbot in Wien auf. Die Organisationen argumentieren, das Verbot löse keine Probleme im Bildungssystem, sondern führe zu Ausgrenzung und Stigmatisierung. Statt Verboten forderten sie mehr Mittel für bereits erprobte Ansätze zur Stärkung von Mädchen.
Die IGGÖ betonte, dass kein Kind zum Kopftuch gedrängt werden dürfe, aber ebenso kein Kind durch staatliche Verbote daran gehindert werden solle, seine religiöse Identität freiwillig zu leben.
Politische Gräben zeigen sich deutlich
Im Nationalrat wurde das Gesetz im Dezember mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ beschlossen, wie aus der offiziellen Parlamentskorrespondenz (PK1172/11.12.2025) hervorgeht. Nur die Grünen stimmten dagegen – obwohl sie grundsätzlich Handlungsbedarf sehen. Grünen-Mandatarin Sigrid Maurer kritisierte: „Die Regierung weiß selbst, dass das Gesetz vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird.“
Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) verteidigte das Verbot laut Parlamentskorrespondenz als „historischen Schritt“ zum Schutz von Mädchen. Sie kündigte eine wissenschaftlich begleitete Aufklärungsphase an und betonte: „Ein achtjähriges Mädchen gehört nicht hinter einem Stück Stoff versteckt.“
Die SPÖ hielt sich in der Debatte auffällig zurück. Ihr Erstredner Heinrich Himmer sprach hauptsächlich über andere Maßnahmen des Gesetzespakets wie die Suspendierungsbegleitung.
Ausblick: Juristische Auseinandersetzung vorprogrammiert
Ob das Kopftuchverbot Bestand haben wird, dürfte letztlich erneut der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft und zahlreiche Rechtsexperten zeigen sich skeptisch, dass die Regierung aus den Fehlern der türkis-blauen Vorgängerregierung gelernt hat. Die kommenden Monate werden zeigen, ob das Gesetz der verfassungsrechtlichen Prüfung standhält – oder ob sich die Geschichte wie
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