Das österreichische Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren ist noch keine drei Monate in Kraft – und steht schon wieder vor einer juristischen Bewährungsprobe.
IGGÖ ließ Gesetz von Verfassungsrechtler prüfen
Wie oe24.at und die Salzburger Nachrichten übereinstimmend unter Berufung auf die APA berichten, hat die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das das Kopftuchverbot als verfassungswidrig einstuft. Verfasst wurde es von Markus Vašek, Leiter der Abteilung für Rechtsschutz und Verwaltungskontrolle an der Johannes Kepler Universität Linz. Vašek beschränkte seine Prüfung auf den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Sein Befund: Die Regelung verstoße gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität.
Die IGGÖ hatte die VfGH-Beschwerde bereits unmittelbar nach der Beschlussfassung im Nationalrat im Dezember 2025 angekündigt. Wie ORF Religion berichtete, bezeichnete IGGÖ-Präsident Ümit Vural das Gesetz damals als Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte und verwies auf „erhebliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken“.
Geschichte wiederholt sich – fast
Das ist nicht das erste Mal, dass ein österreichisches Kopftuchverbot juristisch scheitert. Wie Euronews berichtet, hatte eine vergleichbare Regelung aus dem Jahr 2019 – unter der damaligen ÖVP-FPÖ-Regierung für Volksschulen beschlossen – den Verfassungsgerichtshof nicht überstanden. Der VfGH bemängelte damals, dass das Verbot ausschließlich muslimische Mädchen betraf und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstieß.
Die aktuelle Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS versuchte, diese Schwachstelle zu umschiffen: Das neue Verbot gilt für alle Mädchen unter 14 und ist auf das Tragen des Kopftuchs als „Ausdruck einer ehrkulturellen Verhaltenspflicht“ eingeschränkt. Wie oe24.at berichtet, sieht Gutachter Vašek darin jedoch keine ausreichende Abhilfe: Die Gesetzgebung habe zwar die betroffene Personengruppe formal erweitert, bleibe aber „mit Blick auf die betroffene Religion weiterhin selektiv“. Der Jurist kritisiert zudem, dass Kopftuch tragende Schülerinnen im Gesetz als „monolithischer Block mit fehlender kognitiver Reife“ behandelt werden.
Geldstrafen, Gespräche, Schulbehörde
Wie Euronews berichtet, sieht das Gesetz bei Verstößen ein gestuftes Verfahren vor: Zunächst ein Gespräch mit dem betroffenen Mädchen und den Eltern, danach eine Vorladung bei der Schulbehörde und zuletzt Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro. Das Gesetz soll mit Beginn des Schuljahres 2026/27 in vollem Umfang gelten. Nur die Grünen stimmten dagegen – nicht wegen grundsätzlicher Ablehnung, sondern wegen eben jener verfassungsrechtlichen Bedenken, die das IGGÖ-Gutachten nun schriftlich belegt.
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