Kopftuchverbot: Ab Herbst scharf gestellt — und Schulen fühlen sich allein gelassen

Kopftuchverbot: Ab Herbst scharf gestellt — und Schulen fühlen sich allein gelassen

Ab dem kommenden Schuljahr gilt in Österreich ein neues Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren. Die Regelung ist beschlossen, der Umsetzungsfahrplan steht — doch an den Schulen wächst die Sorge. Nicht vor dem Verbot selbst, sondern vor dem Moment, in dem es erstmals durchgesetzt werden muss.

Klare Regeln, klare Konsequenzen — aber wer steht dahinter?

Wie oe24 unter Berufung auf die APA berichtet, ist das Prozedere für Lehrkräfte per Ministeriumsrundschreiben bis ins Detail geregelt: Trägt ein Mädchen unter 14 Jahren ein Kopftuch, muss die Lehrkraft es ermahnen, es abzunehmen. Passiert das nicht, ist die Schulleiterin oder der Schulleiter unverzüglich zu verständigen, die ihrerseits die Eltern einzubeziehen haben. Bei weiteren Verstößen schaltet sich die Bildungsdirektion ein — im Extremfall drohen Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 800 Euro. Lehrkräfte, die einen Verstoß nicht melden, riskieren selbst eine Dienstpflichtverletzung; das Rundschreiben verweist ausdrücklich auf frühere Verurteilungen wegen Amtsmissbrauchs in vergleichbaren Fällen.

Die Regeln sind klar. Aber die entscheidende Frage lautet laut Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG) gegenüber der APA: „Werden die Behörden hinter uns stehen, oder werden wir wieder alleingelassen bei diesen Dingen?“ An den Schulen gebe es bereits jetzt „große Sorgen vor dem Herbst, wenn die Regelung scharf gestellt wird.“

Was genau verboten ist — und was nicht

Das Verbot gilt für Kopfbedeckungen, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“ — unabhängig davon, ob das Kopftuch aus religiösen, modischen oder traditionellen Gründen getragen wird. Einen Ermessensspielraum haben die Schulen dabei nicht. Die Regelung greift ab dem Schuljahr 2026/27.

Verfassungsrechtlicher Streit ist programmiert

Das Verbot ist nicht unumstritten — und der Rechtsstreit hat Geschichte. Schon 2020 hatte der Verfassungsgerichtshof ein unter Schwarz-Blau eingeführtes Kopftuchverbot in der Volksschule aufgehoben: Eine nur auf Muslime abzielende Regelung widerspreche dem Gebot der religiösen Neutralität des Staates, so die damalige Begründung. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) hat laut oe24 bereits nach dem Nationalratsbeschluss angekündigt, auch das neue Gesetz beim VfGH anzufechten. Ein von ihr beauftragtes Gutachten kommt zum Ergebnis, dass die neue Regelung denselben verfassungsrechtlichen Mangel aufweise wie die alte. Auch Juristen, Religionsgemeinschaften und NGOs orteten in ihren Stellungnahmen zum Gesetz Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Schulen stehen damit in einer schwierigen Lage: Sie sollen ein Gesetz vollziehen, das möglicherweise in Kürze wieder vom Höchstgericht gekippt wird — und das mit allen pädagogischen und rechtlichen Konsequenzen, die ein solcher Vollzug mit sich bringt.

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