Kompetenzstreit um Familiennachzug: Karner weist Ludwigs Kritik zurück

Kompetenzstreit um Familiennachzug: Karner weist Ludwigs Kritik zurück

Die geplante Neuordnung des Familiennachzugs sorgt für Spannungen zwischen Bund und Wien. Bürgermeister Michael Ludwig sieht Millionen-Mehrkosten auf die Stadt zukommen und aktiviert den Konsultationsmechanismus. Innenminister Gerhard Karner kontert – und verspricht weitere Prüfungen.

Wien schlägt Alarm

Bürgermeister Michael Ludwig hat in einem Schreiben an Innenminister Gerhard Karner den Konsultationsmechanismus ausgelöst. Wie oe24 berichtet, schätzt Ludwig den jährlichen Mehraufwand für Wien auf 2,4 Millionen Euro. Grund ist die geplante nationale Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems, auf die sich die Regierung bei ihrer jüngsten Klausur verständigt hat.

Die Kritik entzündet sich an einer Kompetenzverschiebung: Die Behandlung von Anträgen auf Familiennachzug soll teilweise von Bundes- auf Landesbehörden übergehen. Wie die Stadt Wien mitteilte, waren die Landesverwaltungsgerichte „damit bisher nicht befasst und sind dafür zum jetzigen Zeitpunkt weder personell noch strukturell ausgestattet“.

Neue Regelung über Niederlassungsverordnung

Künftig soll der Familiennachzug aller Personengruppen über die Niederlassungsverordnung geregelt werden. Wie VOL.AT berichtet, wird dort bereits jetzt über Quoten festgelegt, wie viele Angehörige von Drittstaatsangehörigen nachkommen dürfen – bisher betraf das hauptsächlich Arbeitskräfte aus osteuropäischen Nicht-EU-Ländern.

Nun soll auch der Familiennachzug von Asylberechtigten im gleichen Regime über Kontingente laufen. Konkret plant das Innenressort: Beim Erstantrag bleibt das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zuständig, Verlängerungsanträge aber sollen von den Landesbehörden behandelt werden.

Karner zweifelt an Kostenrechnung

In seiner Antwort, die der APA vorliegt, zieht Karner Ludwigs Kostenrechnung in Zweifel. Der Innenminister erwartet durch die Politik seines Hauses sinkende Verfahrenszahlen, womit der Verwaltungsaufwand für die Behörden weiter reduziert werden könne.

Dass die Bundesländer die geplante Kompetenzverschiebung kritisieren, gefällt Karner „sichtlich nicht“, wie oe24 schreibt. Er verweist darauf, dass ursprünglich geplant gewesen sei, dass alle Anträge in die Länderkompetenz fallen. Der vorgenommene Kompromiss bei den Erstanträgen bringe bereits eine „systemfremde Zuständigkeit“ des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl.

Weitere Prüfung angekündigt

Gesprächsbereit zeigt sich der Minister dennoch. Ludwigs Brief werde zum Anlass genommen, „die vorgeschlagenen Regelungen erneut zu prüfen“. Sein Haus sei selbstverständlich bestrebt, eine tragfähige Lösung zu finden, die einerseits die Anliegen der Länder berücksichtige und andererseits auch einen etwaigen Mehraufwand für sämtliche Behörden des Bundes und der Länder gleichmäßig verteile.

Der Konsultationsmechanismus, den Wien ausgelöst hat, ist ein Recht innerhalb der Begutachtungsfrist. Dem Konsultationsgremium gehören Vertreter aller Finanzausgleichspartner an. Dort soll nun über das Thema verhandelt werden.

Hintergrund: Rückstau bei Anträgen

Die Aussetzung des Familiennachzugs durch den Bund hat einen Rückstau an Anträgen verursacht, der nun von den Ländern abgearbeitet werden soll, wie die Stadt Wien in einer Aussendung kritisiert. Die geplante Quotenregelung führe dazu, dass Anträge „ungedrosselt bei den Ländern aufschlagen“ könnten.

Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz und die Diakonie forderten ebenfalls Nachbesserungen. Die ÖVP verteidigte indes die Maßnahmen: „Gerade in Wien sei die Entlastungsmaßnahme bitter nötig gewesen“, betonte Sicherheitssprecher Ernst Gödl laut VOL.AT – mit Verweis auf Containerklassen, die aufgrund des Familiennachzugs bereits aufgebaut werden mussten.

Credits: APA

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