Kurz vor der Präsentation des „Nationalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen“ hängt der Haussegen in der Regierung schief. Ein Vorstoß der SPÖ zur Reform des Sexualstrafrechts sorgt für heftigen Widerstand beim Koalitionspartner ÖVP. Die Volkspartei wirft der SPÖ eine „Themenverfehlung“ vor und bremst deren Pläne für ein „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip aus. Stattdessen fordert die ÖVP härtere Strafen für Täter.
SPÖ will „Nur Ja heißt Ja“, Kanzleramt tritt auf die Bremse
Die SPÖ-Ministerinnen Anna Sporrer (Justiz) und Eva-Maria Holzleitner (Frauen) wollten eine grundlegende Änderung im Sexualstrafrecht im neuen Aktionsplan verankern. Ihr Ziel: Die Umstellung vom bisherigen „Nein heißt Nein“-Prinzip zu einer „Nur Ja heißt Ja“-Regelung. Das hätte bedeutet, dass nicht mehr das Opfer beweisen muss, Nein gesagt zu haben, sondern der Täter hätte nachweisen müssen, dass eine Zustimmung vorlag.
Doch das ÖVP-geführte Kanzleramt zieht die Notbremse. Wie der Kurier berichtet, sei man von einer Einigung „weit entfernt“. Statt einer sofortigen Gesetzesänderung sei lediglich eine Evaluierung des bestehenden Sexualstrafrechts fixiert worden. Der Vorstoß der SPÖ sei damit vorerst vom Tisch und der Koalitionsstreit offen entbrannt.
ÖVP spricht von „Themenverfehlung“
Aus den Reihen der ÖVP kommt scharfe Kritik am Timing und Inhalt des SPÖ-Vorstoßes. Jugendministerin Claudia Plakolm bezeichnete die Debatte als „Themenverfehlung“. Anstatt sich in Grundsatzdebatten zu verlieren, müsse man sich auf klare Konsequenzen für Täter konzentrieren. Die ÖVP fordert eine Verschärfung des Strafrechts, die Abschiebung straffälliger Fremder und die Einweisung von unmündigen Sextätern in Erziehungsanstalten. Täter gehörten eingesperrt, anstatt freizukommen, so der Tenor.
Kritiker bemängeln zudem, dass der SPÖ-Vorschlag am eigentlichen Problem vorbeigehe. Auslöser für die neu entfachte Debatte waren die umstrittenen Freisprüche im „Fall Anna“. Da es sich hierbei um ein 12-jähriges Kind handelte, wäre eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung rechtlich unerheblich gewesen, da die Zustimmung eines Kindes ohnehin keine Gültigkeit hat.
Quellen: exxpress.at, Kurier
Credits: APA
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