Knalleffekt! Wöginger muss doch auf die Anklagebank

Knalleffekt! Wöginger muss doch auf die Anklagebank

Es ist der Albtraum für jeden Spitzenpolitiker, und für ÖVP-Klubobmann August Wöginger ist er nun Realität geworden. Nichts war es mit der schnellen Erledigung der lästigen Postenschacher-Vorwürfe gegen Geldzahlung. Das Oberlandesgericht Linz (OLG) hat die Diversion aufgehoben. Das bedeutet im Klartext: Wöginger bekommt seine bereits gezahlten 44.000 Euro zurück, muss sich dafür aber einem neuerlichen Prozess stellen.

Der Traum vom schnellen Ende ist geplatzt

Eigentlich schien alles in trockenen Tüchern. Wöginger hatte – ohne ein formelles Schuldeingeständnis abzulegen – der Zahlung einer Geldbuße zugestimmt, um sich „rasch wieder seiner politischen Arbeit zu widmen“, wie er laut der Kronen Zeitung betonte. Doch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) spielte nicht mit. Zwar stimmte sie zunächst zu, legte dann aber auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft doch Beschwerde ein. Mit Erfolg!

Das OLG Linz sah die Sache nämlich gar nicht so locker wie das Erstgericht. Wie das Magazin profil detailliert aufschlüsselt, begründete das Gericht die Aufhebung damit, dass bei einem Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt eine Diversion generell nur in „gerade atypisch leichten Fällen zulässig“ sei. Da aber das Ansehen der öffentlichen Verwaltung „erheblich beeinträchtigt“ wurde, sei dieser Fall alles andere als ein Kavaliersdelikt.

„Bleibe Klubobmann“ – Wöginger trotzt der Justiz

Der mächtige ÖVP-Mann gibt sich indes kämpferisch. Bei einem kurzfristig anberaumten Pressetermin mit seinem Anwalt Michael Rohregger zeigte er sich zwar „überrascht“, dass das OLG die Diversion kippte, dachte aber keine Sekunde an Rücktritt. „Ich bleibe Klubobmann, ich wurde gewählt“, stellte er laut oe24 unmissverständlich klar. Selbst im Falle einer Verurteilung wolle er im Amt bleiben und verwies auf den Instanzenzug.

Wöginger beteuert weiterhin seine Unschuld. Er sei „überzeugt, als unbescholtener Mann das Gericht zu verlassen“, zitiert ihn oe24. Seine Version der Geschichte bleibt unverändert: Er habe lediglich die Bitte eines Parteifreundes weitergeleitet und „einmal nachgefragt“. Dass er damit interveniert habe, bestreitet er vehement.

Attacke auf die übergangene Beamtin

Besonders brisant: Wöginger ging in seiner Verteidigung sogar zum Angriff über. Über die Kandidatin, die damals trotz besserer Qualifikation das Nachsehen hatte, sagte er laut oe24, sie habe beim Hearing ein „Blackout gehabt“. Eine Aussage, die aufhorchen lässt, zumal die Gerichte bereits festgestellt hatten, dass sie die besser geeignete Bewerberin war.

Gleichzeitig versuchte er, Milde zu zeigen: Es tue ihm „persönlich leid, auch für die übergangene Kandidatin Christa Scharf“, so der ÖVP-Klubchef.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Ball liegt nun wieder beim Landesgericht Linz. Kurioses Detail am Rande, wie profil berichtet: Dieselbe Richterin, die Wöginger ursprünglich die Diversion angeboten hatte, wird nun auch den neuen Prozess leiten müssen. Ob es diesmal zu einem Freispruch oder einer Verurteilung kommt, steht in den Sternen. Der Strafrahmen für Anstiftung zum Amtsmissbrauch reicht bis zu fünf Jahre Haft.

Quellen: oe24.at, heute.at, profil.at, nachrichten.at
Credits: APA

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