Steiermark streicht elf Gesetze und ändert über 100 weitere. Größere Vereinsfeste ohne Behördenmarathon, Weidezäune ohne Naturschutzbescheid, weniger Pflichttermine beim Rauchfangkehrer: Mit einem großen Deregulierungspaket will die steirische Landesregierung den Vorschriftendschungel lichten. Die Ansage von Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom (ÖVP): “Weniger Bürokratie. Mehr Steiermark.” Und die Liste hat es in sich! In mehr als 100 Landesgesetzen sollen Bestimmungen geändert werden. Elf Gesetze sollen gleich ganz verschwinden.
“Schlank, schnell und digital”
Vorgestellt wurde das Paket am Mittwoch bei einem Deregulierungsgipfel in der Grazer Burg, bei dem Vertreter der Kammern, des Gemeindebundes und der Landtagsklubs der blau-schwarzen Koalition in der Steiermark mit am Tisch waren. Für die erkrankte Khom präsentierte ÖVP-Wirtschaftslandesrat Willibald Ehrenhöfer gemeinsam mit Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ). In einer Stellungnahme formulierte Khom anschließend ihren Anspruch: “Ein moderner Staat muss nicht groß sein, sondern gut organisiert. Ich will, dass die Steiermark schlank, schnell und digital ist!”
Jetzt bis zu 500 Gäste beim Vereinsfest – ohne Behördenmarathon
Die Erleichterungen sollen dort ankommen, wo Vorschriften im Alltag Zeit und Nerven kosten. Beispiel Vereinsfest: Bei Kleinveranstaltungen im Freien soll künftig für bis zu 500 Personen eine Meldung reichen. Bisher liegt die Grenze bei 300. Auch Wirte sollen aufatmen können: Veranstaltungen mit bis zu 300 Gästen sollen ohne Bewilligung oder Anzeige möglich sein – selbst dann, wenn ein Dritter als Veranstalter auftritt. Für Hüpfburgen soll künftig eine Anzeige genügen.
Für Bauern ist ebenfalls eine Erleichterung vorgesehen: Weidezäune sollen ohne naturschutzrechtliche Bewilligung aufgestellt werden dürfen. Dazu kommen weniger Pflichttermine beim Rauchfangkehrer. Das Sammlungsgesetz und das Tanzschulgesetz werden ersatzlos gestrichen. Und Behörden sollen Daten künftig selbst aus Registern abrufen, statt Bürger Dokumente erneut vorlegen zu lassen. “Deregulierung darf kein Schlagwort bleiben. Sie muss im Alltag der Steirerinnen und Steirer spürbar werden”, schreibt Khom.
Schluss mit dem Dokumente-Schleppen
Ein Papier liegt längst bei einer Behörde – und trotzdem muss es der Bürger noch einmal vorlegen? Genau solchen Doppelgleisigkeiten will das Land zu Leibe rücken. Behörden sollen Daten künftig selbst aus Registern abrufen.
Khom formuliert es so: „Wir brauchen keinen Berg an Vorschriften, sondern intelligente Regeln. Weniger Aufwand für die Menschen, weniger Kosten für das System und mehr Leistung für die Steiermark!“
Die größte politische Änderung betrifft die Wohnungsleerstandsabgabe. Sie soll mit 1. Jänner 2029 fallen. Begründung: Der Aufwand für die Gemeinden, alle leerstehenden Gebäude lückenlos zu erfassen, stehe in keinem Verhältnis zum erhofften Lenkungseffekt. Die Zweitwohnsitzabgabe bleibt, ihre Höchstgrenze wird an die Inflation angepasst. In Graz wird außerdem das Verfahren zum Schutz der Altstadt vereinfacht: Statt der Altstadtsachverständigenkommission, die verkleinert wird, soll künftig ein einzelner Sachverständiger begutachten.
Bau-Turbo soll Häuslbauer entlasten
Und das nächste Vorhaben steht schon vor der Tür: Die große Novelle des Baugesetzes soll kommende Woche fertig sein. Wohnbaulandesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP) verspricht: „Wir beschleunigen und vereinfachen Verfahren und machen Bauen schneller und einfacher.“
Das Ziel: mehr Spielraum für Wirtschaft und Landwirtschaft – und bessere Voraussetzungen für leistbaren Wohnraum. Schmiedtbauer sieht eine Bauwirtschaft, die bereitsteht: „Wir haben eine großartige Bauwirtschaft, die bereit ist, mehr leistbaren Wohnraum zu schaffen, wenn wir ihr gesamtes Potential entfesseln.“
Der Fahrplan
Noch sind die Änderungen nicht beschlossen. Das zweite Deregulierungspaket soll ab 30. Oktober für sechs Wochen in Begutachtung gehen. Im Jänner ist der Beschluss in der Landesregierung vorgesehen, im zweiten Quartal 2027 soll der Landtag folgen.
Das erste Paket hat der Landtag bereits im Dezember 2025 beschlossen; es gilt seit Anfang 2026. Jetzt soll die nächste Runde folgen. “Wir haben Entbürokratisierung versprochen und setzen sie Schritt für Schritt um”, so Khom.
Credits: Land Steiermark/Robert Binder
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