Kallas aktiviert Plan B: Russisches Staatsvermögen als Ukraine-Notreserve

Kallas aktiviert Plan B: Russisches Staatsvermögen als Ukraine-Notreserve

Weil Ungarn das vereinbarte 90-Milliarden-Darlehen blockiert und die Ukraine im Frühjahr in eine Liquiditätskrise zu schlittern droht, bringt EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas eine längst totgeglaubte Option zurück auf den Tisch: die direkte Nutzung eingefrorener russischer Staatsvermögen.

Der „Plan A“ ist zurück

Am Rande des EU-Außenministertreffens am 24. Februar sagte Kallas unmissverständlich: „Es wurde im Europäischen Rat vereinbart. Wir arbeiten daran, dass alle Mitgliedstaaten diese Vereinbarung respektieren. Aber wenn das nicht funktioniert, können wir immer noch auf die eingefrorenen Vermögenswerte zurückgreifen.“ Damit belebte sie laut Euractiv jenen Plan wieder, der beim Dezember-Gipfel nach hartem Widerstand zunächst zu den Akten gelegt worden war.

Denn eigentlich hatte die EU-Kommission Ende 2025 vorgeschlagen, rund 300 Milliarden Euro an eingefrorenem russischen Staatsvermögen direkt für die Ukraine-Finanzierung zu nutzen. Der Plan scheiterte jedoch am Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten – allen voran Belgiens.

Warum Belgien nein sagte – und der Kompromiss kam

Premier Bart De Wever warnte beim Dezember-Gipfel eindringlich: Das Vorhaben sei rechtlich und finanziell riskant. Belgien beherbergt über das Finanzinstitut Euroclear den Großteil der eingefrorenen russischen Staatswerte. De Wever fürchtete russische Vergeltungsmaßnahmen gegen belgische Privatpersonen und Unternehmen sowie Risiken für Euroclear selbst. Ohne umfassende Risikoteilungsgarantien aller EU-Länder sei die direkte Nutzung nicht vertretbar. Ein Schiedsgericht könnte das Vorgehen als illegale Enteignung werten und das Vertrauen in den europäischen Finanzmarkt beschädigen, so die belgischen Bedenken.

Der Kompromiss, den EU-Chefs nach 17-stündigen Verhandlungen in der Nacht auf den 19. Dezember 2025 erzielten, sah deshalb einen anderen Weg vor: Die EU nimmt an den Finanzmärkten Anleihen auf, reicht diese als zinsloses Darlehen von 90 Milliarden Euro an die Ukraine weiter – mit der Maßgabe, dass eingefrorene russische Vermögenswerte als Rückzahlungssicherheit dienen, falls Moskau keine Kriegsschadensentschädigung leistet. Wie der Tagesspiegel berichtete, blieben Ungarn, die Slowakei und Tschechien außen vor und wurden nicht an den Kosten beteiligt.

Ungarn blockiert

Dieser Kompromiss hängt nun am seidenen Faden. Das Darlehen erfordert Einstimmigkeit im Rat – und Ungarn hat sein Veto eingelegt, bis die Ukraine die Druschba-Pipeline wieder für russische Öllieferungen öffnet. Die erste Auszahlung war eigentlich für Anfang April geplant. Wie Euractiv berichtet, droht der Ukraine ohne diese Mittel bereits im zweiten Quartal eine Liquiditätskrise. Zudem würde das Scheitern des EU-Darlehens laut Beobachtern auch ein IWF-Kreditprogramm von acht Milliarden Dollar für Kiew gefährden, das an die Auszahlung gekoppelt ist.

EU-Ratspräsident António Costa schrieb Orbán in einem deutlichen Brief, dass jede Blockade einen Verstoß gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit darstelle. Kallas sprach nach dem Außenministertreffen von einem „Rückschlag“ und fügte hinzu: „Das ist nicht die Botschaft, die wir senden wollten.“

Die rechtliche Grauzone: Was wäre mit dem russischen Vermögen möglich?

Dass Kallas den Rückgriff auf russische Vermögenswerte nun wieder ins Spiel bringt, ist auch rechtlich bemerkenswert. Die EU-Kommission hat bereits im Dezember 2025 vorgeschlagen, russische Staatsvermögen auf Basis von Artikel 122 des EU-Vertrags dauerhaft einzufrieren – mit qualifizierter Mehrheit, also ohne Einstimmigkeitspflicht und damit ohne ungarisches Veto. Wie das Handelsblatt berichtete, würde dieses Instrument den bisherigen Mechanismus ablösen, bei dem Sanktionen alle sechs Monate einstimmig verlängert werden müssen.

Rechtswissenschaftler am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, darunter Institutsdirektor Armin von Bogdandy, haben darüber hinaus untersucht, ob ein systematisches Blockieren von EU-Beschlüssen gegen das vertraglich verankerte Solidaritätsprinzip verstößt – und somit ein Veto rechtlich als irrelevant gewertet werden könnte. Ihr Ansatz findet laut Max-Planck-Gesellschaft inzwischen Eingang in eine Entschließung des Europaparlaments gegen Ungarn.

Russland wertet jede Nutzung der eingefroren Mittel als Diebstahl. Die EU-Kommission hält dagegen: Es handele sich nicht um eine Konfiszierung, da das Geld in Form eines Kredits bereitgestellt werde.

Wie es weitergeht

Die EU-Kommission hat für Mittwoch eine Koordinierungssitzung zur Erdöl-Frage einberufen, um den Druschba-Streit zu entschärfen. Ob das reicht, um Ungarns Blockadehaltung vor der Parlamentswahl am 12. April aufzulösen, ist offen. Kallas jedenfalls hat klargemacht: Die eingefrorenen russischen Milliarden bleiben als Notfallplan auf dem Tisch.


Quellen: Weltwoche.ch (25.02.2026) · Euractiv DE (24.02.2026) · Euronews DE (23.02.2026) · ORF.at (24.02.2026) · Tagesspiegel (19.12.2025) · Handelsblatt (Dezember 2025) · Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht · Europäischer Rat, Dezember 2025

CREDITS: APA

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