Ex-Bürgermeister Luger vom Vorwurf der Untreue freigesprochen

Ex-Bürgermeister Luger vom Vorwurf der Untreue freigesprochen

Der frühere Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) ist am Freitag vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Zentrum des Verfahrens stand ein rund 19.000 Euro teures Rechtsgutachten, das Luger im Zuge der sogenannten Brucknerhausaffäre in Auftrag gegeben hatte.

Der Ursprung des Skandals

Luger hatte 2017 im Auswahlverfahren für die künstlerische Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA – und damit für die Intendanz des Brucknerhauses – seinem bevorzugten Bewerber Dietmar Kerschbaum vorab die Fragen der Hearingkommission zugespielt. Als später durch einen Whistleblower Compliance-Vorwürfe gegen Kerschbaum erhoben wurden und bekannt wurde, dass dieser die Fragen bereits im Vorfeld gekannt hatte, gab Luger – zugleich LIVA-Aufsichtsratsvorsitzender – ein Rechtsgutachten dazu in Auftrag, obwohl er selbst wusste, dass er die undichte Stelle gewesen war. Zu Prozessbeginn hatte Luger einen „großen Fehler“ eingeräumt, sich aber nicht schuldig bekannt.

Anwälte verweigerten Aussage, lieferten aber schriftliche Erklärung

Der Prozess war bereits am 3. Juli vertagt worden, weil das Gericht die beiden mit dem Gutachten beauftragten Rechtsanwälte laden wollte. Diese machten jedoch von ihrem anwaltlichen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und traten nicht in den Zeugenstand. Stattdessen übermittelten sie der LIVA eine ausführliche schriftliche Stellungnahme, die an das Gericht weitergeleitet wurde. Darin schilderten sie ihren mündlichen Gutachtensauftrag: Zu prüfen gewesen sei, ob Kerschbaum durch den Erhalt der Fragen ein strafrechtliches Verhalten gesetzt habe, sowie welche Informationspflichten Luger als Aufsichtsratschef nach der Whistleblowermeldung getroffen hätten. Entscheidend für den Prozessausgang war ein Detail: Eine korrekt durchgeführte Prüfung hätte eigentlich auch die „unbekannte Person“ berücksichtigen müssen, die Kerschbaum die Fragen zukommen ließ. Hätten die Anwälte gewusst, dass Luger selbst diese Person war, wäre eine derart ausführliche Prüfung gar nicht notwendig gewesen – der dadurch entstandene Mehraufwand und die daraus resultierenden Kosten „liegen auf der Hand“, wie es in der Stellungnahme heißt.

Die Begründung der Richterin

Mit dieser Klarstellung kam der Prozess rasch zu einem Ende. „Dass die Weitergabe der Hearingfragen nicht richtig war, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren“, stellte die zuständige Richterin fest. Im Prozess gehe es aber konkret um das Gutachten – und hier habe die Erklärung der Anwälte eine „Kehrtwende“ gebracht. „Sie haben sich anwaltlichen Rat geholt und sich auf diesen verlassen“, begründete die Richterin den Freispruch. Die Staatsanwaltschaft gab dazu keine Erklärung ab. Luger selbst zeigte sich erleichtert, verließ das Gericht aber rasch.

Neue anonyme Vorwürfe bereits eingegangen

Der Freispruch dürfte für Luger dennoch nicht das Ende seiner rechtlichen Probleme bedeuten. Wenige Tage vor der Fortsetzung des Prozesses ging über das Whistleblower-System der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine anonyme Sachverhaltsdarstellung mit angeblich weiteren Untreue-Vorwürfen gegen den Ex-Bürgermeister ein. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz bestätigte den Eingang der Anzeige, betonte jedoch, derzeit werde erst geprüft, ob überhaupt ein Anfangsverdacht vorliege und ob es Überschneidungen mit bereits behandelten Sachverhalten gebe. Da noch keine Ermittlungen eingeleitet wurden, könne sie noch nichts Näheres dazu sagen.

Was die neuen Vorwürfe konkret betreffen sollen

Laut Medienberichten dürfte es dabei um weitere Beratungsleistungen gehen, die Luger direkt oder indirekt im eigenen Interesse möglicherweise missbräuchlich in Auftrag gegeben haben soll. Der „Kurier“ hatte als erstes Medium gemeldet, dass es um mehr als 400.000 Euro an überplanmäßigen Ausgaben für Rechts- und Beratungskosten bei der LIVA gehen soll, zusätzlich um einen hohen fünfstelligen Betrag für ein Compliance-Gutachten im Zusammenhang mit der Entlassung Kerschbaums als künstlerischer LIVA-Leiter sowie um Zahlungen an einen PR-Berater.

Ein Freispruch mit offenem Ausgang

Auch wenn Luger im aktuellen Verfahren freigesprochen wurde, bleibt die Angelegenheit damit politisch wie juristisch nicht abgeschlossen: Das Urteil ist nicht rechtskräftig, und die neue anonyme Anzeige könnte die causa um den früheren Linzer Stadtchef schon bald in ein weiteres Kapitel führen. Für Luger gilt hinsichtlich der neuen Vorwürfe die Unschuldsvermutung.

Credits: Remotabi – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=59344013

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