IS-Anhängerin (15) wollte in Graz Menschen abschlachten – sie wird nicht abgeschoben

IS-Anhängerin (15) wollte in Graz Menschen abschlachten – sie wird nicht abgeschoben

Vorzeitig aus der Haft entlassen – und keine Abschiebung nach Montenegro: Wie mit einer eindeutigen Anhängerin (15) der radikal-islamischen Terrororganisation IS umgegangen wird, könnte für weitere Kritik am österreichischen Rechtsstaat sorgen. Die Möchtegern-Terroristin wollte vor einem Jahr in Graz „Ungläubige“ abschlachten.

Eine im vergangenen Jahr wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilte Jugendliche ist überraschend früh aus der Haft entlassen worden. Die mittlerweile 15 Jahre alte Migrantin war im Oktober 2024 wegen geplanter Anschlagsvorbereitungen in Graz zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie sich dem radikalen Gedankengut des sogenannten Islamischen Staates (IS) verschrieben und konkrete Tötungspläne verfolgt hatte.

Laut den damaligen Ermittlungen soll die Jugendliche einen Anschlag auf dem Grazer Jakominiplatz geplant haben – mit dem erklärten Ziel, Menschen zu töten, die sie als „Ungläubige“ ansah. Die Anklage stützte sich auf umfangreiche digitale Spuren, darunter Chatverläufe und Aufzeichnungen, die eine intensive Auseinandersetzung mit islamistisch-extremistischem Gedankengut belegen.

Zusätzlich zur Haftstrafe verfügte das Bundesverwaltungsgericht im Anschluss ein Aufenthaltsverbot für Österreich und eine Abschiebung nach Montenegro, dem Herkunftsland der Jugendlichen. Gegen diese Entscheidung wurde jedoch Beschwerde eingelegt – mit nunmehr unerwartetem Ausgang.

Gerichtt: „Positive Persönlichkeitsentwicklung“

Wie die Kleine Zeitung berichtet, kam das Gericht nach einer neuerlichen Prüfung des Falls zu dem Schluss, dass sich die junge Verurteilte erkennbar positiv entwickelt habe. Laut aktuellem Entscheid stelle sie „keine Gefahr mehr für die öffentliche Sicherheit“ dar. Die Haftstrafe wurde daher vorzeitig ausgesetzt, die 15-jährige Täterin befindet sich seit dieser Woche wieder auf freiem Fuß.

Welche konkreten Maßnahmen oder Programme zu dieser Beurteilung geführt haben, wurde nicht bekanntgegeben. Auch zu den Bedingungen der Freilassung hält sich das Gericht bedeckt. Fest steht lediglich: Die Entlassung erfolgte unter bestimmten Auflagen, die eine erneute Radikalisierung oder Gefährdung der Allgemeinheit ausschließen sollen.

Kritik und offene Fragen

Die Entscheidung dürfte sowohl in der Öffentlichkeit als auch in sicherheitspolitischen Kreisen auf kritische Reaktionen stoßen. Der Umgang mit minderjährigen Terrorverdächtigen ist rechtlich wie gesellschaftlich hochkomplex: Zwischen Prävention, Strafverfolgung und Resozialisierung ist der Balanceakt oft heikel.

Credit: APA

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