Immunitätsantrag gegen FPÖ-Politiker Kassegger wegen falscher Meldeadresse

Immunitätsantrag gegen FPÖ-Politiker Kassegger wegen falscher Meldeadresse

Der Grazer FPÖ-Stadtparteiobmann und Nationalratsabgeordnete Axel Kassegger sieht sich mit einem staatsanwaltschaftlichen Vorwurf konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft Graz beantragt die Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität – Grund ist der Verdacht auf einen falschen Meldeadresse-Eintrag im Vorfeld der Grazer Gemeinderatswahl.

Der Vorwurf im Detail

Laut Staatsanwältin Patricia Weber wird Kassegger verdächtigt, eine unrichtige öffentliche Urkunde herbeigeführt zu haben – konkret einen falschen Eintrag im Meldedirektregister. Ausgangspunkt war eine anonyme Anzeige: Kassegger soll dem Meldeamt gegenüber behauptet haben, seinen Wohnsitz in Graz-Liebenau zu haben, „um bei der Gemeinderatswahl in Graz passiv wahlberechtigt zu sein“. Der entsprechende Antrag der Staatsanwaltschaft liegt oe24 vor. Rechtlich geht es dabei um den Tatbestand der „mittelbaren unrichtigen Beurkundung oder Beglaubigung“ nach § 228 des Strafgesetzbuchs, der Strafrahmen reicht bis zu einem Jahr Haft.

Kassegger wies die Vorwürfe zurück

Kassegger, der als Obmann der intern zerstrittenen Grazer FPÖ-Stadtpartei bei der Wahl an einer nicht aussichtsreichen Listenposition kandidierte, hatte die Vorwürfe bereits im Vorfeld der Wahl in einem Zeitungsartikel bestritten. Gegenüber der „Kleinen Zeitung“ erklärte er damals: „Hinsichtlich meiner Meldeadresse ist alles korrekt.“ Dem gegenüber stehen offenbar Angaben von Parteifreunden, die von einem tatsächlichen Wohnsitz Kasseggers in der Umgebung von Graz berichtet hatten.

Der weitere Verfahrensweg

Der Fall kommt nun vor den parlamentarischen Immunitätsausschuss. Eine Auslieferung Kasseggers an die Justiz gilt als nicht unwahrscheinlich – erst dann könnten gegen ihn tatsächlich Ermittlungen aufgenommen werden. Für Kassegger gilt bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Entscheidung ausdrücklich die Unschuldsvermutung, die derzeitigen Vorwürfe sind bislang nicht erwiesen.

Zweiter FPÖ-Fall im selben Ausschuss

Bei seiner nächsten Sitzung wird sich der Immunitätsausschuss bereits mit einem weiteren FPÖ-Mandatar befassen müssen: Dem Salzburger Abgeordneten Sebastian Schwaighofer wird Beitragstäterschaft zur Verhetzung vorgeworfen, weil er einen Hasskommentar auf Facebook zunächst nicht gelöscht haben soll.

Zwei parallele Verfahren mit offenem Ausgang

Mit gleich zwei anstehenden Fällen aus den eigenen Reihen steht der parlamentarische Immunitätsausschuss vor einer arbeitsreichen kommenden Sitzung. Ob die Immunität in beiden Fällen tatsächlich aufgehoben wird und wie sich die jeweiligen Verfahren danach entwickeln, bleibt vorerst offen.

Credits: Parlamentsdirektion/​Thomas Topf

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