Identitäre im Parlament: Verfassungsschutz hat über 10 Mitarbeiter von FPÖ-Abgeordneten im Visier

Identitäre im Parlament: Verfassungsschutz hat über 10 Mitarbeiter von FPÖ-Abgeordneten im Visier

Mehr als zehn parlamentarische Mitarbeiter von FPÖ-Abgeordneten stehen derzeit unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Der Grund ist fast immer derselbe: ein Naheverhältnis zur Identitären Bewegung. Jetzt fordern andere Parteien Konsequenzen.

Enger Kontakt zur Identitären Bewegung als häufigster Grund

Wie ORF-„Report“ und Der Standard unter Berufung auf Sicherheitskreise berichteten, werden derzeit mehr als zehn Mitarbeiter von FPÖ-Parlamentariern vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) beobachtet. Als Grund wird fast durchgehend ein Naheverhältnis zur Identitären Bewegung angeführt. Der Verfassungsschutz stuft die Identitären als rechtsextreme Organisation ein.

Die FPÖ distanzierte sich in der Vergangenheit von den Identitären – mittlerweile verweist die Partei laut oe24 aber lediglich darauf, dass die Bewegung nicht verboten sei. Zu den konkreten Verbindungen der betroffenen Mitarbeiter nahm die FPÖ gegenüber Standard und ORF inhaltlich nicht Stellung. Für alle Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.

Sicherheitslücke im Parlament: Mitarbeiter ohne Überprüfung

Der Vorgang offenbart eine strukturelle Schwachstelle im parlamentarischen Sicherheitsrecht. Wie oe24 unter Berufung auf ORF-Report berichtete, sind für den ständigen Zutritt ins Parlament grundsätzlich Sicherheitsüberprüfungen vorgeschrieben – etwa für Journalisten oder Beschäftigte von Fremdfirmen mit Dauerzutrittskarte. Abgeordnete und ihre Mitarbeiter erhalten ihre Dauerzutrittskarte dagegen auch ohne eine solche Überprüfung. Zwar müssen parlamentarische Mitarbeiter unter anderem angeben, ob sie ein Naheverhältnis zu extremistischen Organisationen haben – eine aktive Überprüfung dieser Angabe ist aber nicht vorgesehen.

Andere Parteien fordern Änderungen – Rosenkranz ist am Zug

Die Reaktionen der anderen Parteien sind einhellig. Wie oe24 berichtete, plädierte der für den Verfassungsschutz zuständige Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) für verpflichtende Sicherheitsüberprüfungen aller parlamentarischen Mitarbeiter – insbesondere im Hinblick auf Ausschusssitzungen, die Themen der nationalen Sicherheit betreffen. Ähnliche Forderungen kamen laut oe24 von Abgeordneten aus ÖVP, NEOS und den Grünen.

Formal liegt der Ball nun beim Nationalratspräsidenten: Für eine Änderung der Parlamentshausordnung – die auch den Zutritt regelt – ist Walter Rosenkranz (FPÖ) zuständig. Er muss die Frage jedoch zunächst der Präsidiale vorlegen, in der das Konsensprinzip gilt – alle Parteien müssen zustimmen.

Credits: APA

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