Ein Niederösterreicher mit langer Karriere im mittleren Management meldet sich arbeitslos – und bekommt innerhalb von Tagen Dutzende Angebote für Jobs als Maurerhelfer und Schleifer. Ein Fall, der zeigt, wie das AMS-System tickt.
Zehn Anrufe in drei Tagen
Wolfgang F. – Name von der Redaktion geändert – war jahrelang im Qualitätsmanagement tätig: Warenströme koordinieren, Behördenkorrespondenz, Personalverantwortung, mittleres Management. Als er sein Dienstverhältnis einvernehmlich beendete, meldete er sich beim AMS. Was dann folgte, überraschte ihn stark.
„Innerhalb von drei Tagen haben sich etwa zehn Leiharbeitsfirmen bei mir gemeldet“, sagt Wolfgang F. gegenüber heute.at. Seitdem bekomme er nahezu täglich SMS-Benachrichtigungen mit neuen Stellenangeboten – darunter Jobs als Maurerhelfer, Schleifer im Dreischichtbetrieb und – sein Lieblingsbeispiel – „Bretter schlichten“. „Ich finde das dramatisch.“
„Ich schaue auf keinen Beruf herab“
Wolfgang F. betont laut heute.at, dass er keine Arbeit abwerten wolle: „Ich schließe solche Jobs prinzipiell nicht aus.“ Was ihn fassungslos mache, sei die Diskrepanz zwischen seiner langjährigen Qualifikation mit Personalverantwortung und den vorgeschlagenen Hilfsarbeiten. „Ich will auf meiner Ebene bleiben.“
Dazu kommt der psychologische Druck: Wer ein Vermittlungsangebot ablehnt, riskiert laut heute.at eine Meldung ans AMS – und damit eine mögliche Sperre des Arbeitslosengelds oder der Notstandshilfe. Viele Arbeitssuchende hätten deshalb Angst, auch unpassende Stellen abzulehnen.
Was das AMS dazu sagt
heute.at hat beim AMS nachgefragt – und bekommt eine differenziertere Antwort als Wolfgangs Erfahrung vermuten lässt. Grundsätzlich werde zunächst versucht, Stellen zu vermitteln, die dem bisherigen Beruf entsprechen, heißt es aus der Zentrale. In den ersten 100 Tagen müssten Arbeitslose zwar auch Stellen außerhalb ihres Bereichs annehmen – aber nur dann, wenn dadurch die Rückkehr in den erlernten Beruf nicht wesentlich erschwert werde.
Für die ersten 120 Tage gilt ein Entgeltschutz: Das angebotene Einkommen muss mindestens 80 Prozent der Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengelds erreichen. Danach sinkt dieser Schutz auf 75 Prozent. Erst nach Auslaufen des Arbeitslosengeldanspruchs entfällt der Schutz – und „zumutbar“ wird breiter definiert. Entscheidend sei dann: gesundheitlich machbar, kollektivvertraglich bezahlt, erreichbar und mit Betreuungspflichten vereinbar. Eine wichtige Klarstellung des AMS laut heute.at: Wer ein Angebot ablehnt, das diese Voraussetzungen nicht erfüllt, riskiert keine Sperre.
Wolfgangs überraschende Schlussaussage
Am Ende des Gesprächs mit heute.at stellt Wolfgang F. etwas klar, das seinen Fall in ein anderes Licht rückt: „Meine Kritik richtet sich nicht gegen die Vermittlungsvorschläge des AMS selbst. Ich habe vom AMS bislang nur wenige Stellenangebote erhalten – diese waren aus meiner Sicht jedoch nachvollziehbar und weitgehend passend zu meiner Qualifikation.“ Der Frust richte sich vielmehr gegen die Leiharbeitsfirmen, die sich ungefragt bei ihm meldeten.
EINORDNUNG DER REDAKTION
Wolfgangs Fall ist ein gutes Beispiel dafür, wie schnell Empörung über das AMS entsteht – und wie genau man hinsehen muss. Der eigentliche Schuldige in seiner Geschichte sind nicht die AMS-Berater, sondern Leiharbeitsfirmen, die Kontaktdaten nutzen und wahllos Kandidaten anrufen. Dass Wolfgang das erst am Ende des Gesprächs klarstellt, ändert nichts daran, dass der Fall ein echtes Problem beleuchtet: Viele Menschen kennen ihre Rechte bei der Zumutbarkeit von Jobangeboten nicht – und leben deshalb in unnötiger Angst vor Sperren.
Credits: AMS, Fotostudio B&G
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