Höchstgerichts-Urteil pro ORF-Gebühr: „Das ist absurd“, kritisiert FPÖ

Höchstgerichts-Urteil pro ORF-Gebühr: „Das ist absurd“, kritisiert FPÖ

„Kommt jetzt die Kaufpflicht einer Autobahnvignette für Radfahrer? Einer Freibad-Saisonkarten für alle Schifahrer?“ – so kommentiert FPÖ-Mediensprecher und Generalsekretär Christian Hafenecker das jüngste Urteil des Verfassungsgerichtshofs, dass die ORF-Gebühr JEDER zu bezahlen hätte, egal ob er den linkslastigen und palästinenserfreundlichen Staatssender hören will.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Beschwerde gegen das neue ORF-Beitragsgesetz abgewiesen. Damit ist für die Höchstrichter klar: Die Haushaltsabgabe zur Finanzierung des ORF sei verfassungskonform. Laut Entscheidung des VfGH reicht es aus, dass Bürger grundsätzlich die Möglichkeit haben, das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu nutzen – auch wenn sie tatsächlich keine ORF-Inhalte konsumieren.

In der eingereichten Beschwerde war argumentiert worden, es sei gleichheitswidrig, alle Haushalte gleichermaßen finanziell zu belasten – unabhängig davon, ob sie Fernsehen oder Radio nutzen. Doch der VfGH stellte klar, dass die Beitragsverpflichtung nicht an die tatsächliche Nutzung gebunden sei, sondern an den bloßen Zugang zur Leistung.

Harte Kritik von der FPÖ

Scharfe Kritik an der Entscheidung kommt von der FPÖ. Generalsekretär und Mediensprecher Christian Hafenecker bezeichnete das Erkenntnis in einer Aussendung als „absurd“. Für ihn ist die ORF-Zwangsgebühr nun wie eine „Autobahnvignette für Radfahrer“ oder eine „Freibad-Saisonkarten für Skifahrer“. Seiner Ansicht nach reiht sich die Entscheidung in eine Serie „merkwürdiger Urteile“ des VfGH ein – darunter etwa zur Geschlechtervielfalt im Melderegister oder zur Krankenversicherungsleistung bei Transpersonen – etwa die Bezahlung der Barthaarentfernung.

Auch die Höhe des ORF-Beitrags stößt bei der FPÖ auf juristische Bedenken. Hafenecker kritisiert, dass der Stiftungsrat den Beitrag nicht wie gesetzlich vorgesehen konkret festgelegt, sondern nur eine Obergrenze genannt habe. Dies widerspreche dem ORF-Gesetz.

Grundsätzliche Ablehnung des ORF-Systems

Inhaltlich sieht Hafenecker den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zunehmend auf Abwegen. Der ORF komme seinem Auftrag nicht mehr ausreichend nach und verliere durch eine als linkslastig empfundene Berichterstattung sowie „woke Belangsendungen“ das Vertrauen vieler Zuseher. Gleichzeitig wirft er der ORF-Führung vor, sich ein System aus Luxus-Gagen und Privilegien geschaffen zu haben – die trotz massiver öffentlicher Kritik unverändert von der ORF-Spitze geduldet werden.

Die jährlichen Kosten von über 700 Millionen Euro für den ORF bezeichnet Hafenecker als „Zwangssteuer“, die in der Bevölkerung auf immer weniger Verständnis stoße. Ein freiheitlich geführter Kanzler – gemeint ist FPÖ-Chef Herbert Kickl – werde, so Hafenecker, die Haushaltsabgabe abschaffen und den ORF zu einem „verschlankten Grundfunk“ umbauen. Die Finanzierung solle dann nicht mehr über direkte Beiträge der Bürger erfolgen, sondern aus einem mehrjährigen Budgetrahmen.

Christian Hafenecker (FPÖ)

Credits: APA

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