Haftantritt! Der dramatische Tiefpunkt im Leben von Ex-Finanzminister Grasser

Haftantritt! Der dramatische Tiefpunkt im Leben von Ex-Finanzminister Grasser

Keine Häme, kein Spott von linken Kabarettisten ist nötig, um die Dramatik dieses Tiefpunkts im Leben eines einst geschätzten und hofierten Politikers zu erkennen: Karl-Heinz Grasser (55) ist seit wenigen Stunden in einer Gefängniszelle in Innsbruck.

Nach längerer Unklarheit hat der frühere österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Montag um 13 Uhr offiziell seine Haftstrafe angetreten. Wie die Tiroler Tageszeitung berichtet, meldete sich Grasser in der Justizanstalt Innsbruck, auch bekannt als „Ziegelstadl“, zum Strafantritt.

Zuvor hatte es Spekulationen über den genauen Zeitpunkt gegeben. Die zuständige Haftaufforderung war bereits am 2. Mai an Grassers Anwälte ergangen, ihn selbst erreichte sie jedoch erst am 7. Mai. Damit kamen sowohl der 2. Juni als auch der 7. Juni als möglicher Haftantritt infrage – nun ist die Entscheidung gefallen.

Grasser war im Zuge der BUWOG-Affäre wegen Korruption zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Doch der Aufenthalt hinter Gittern könnte von kurzer Dauer sein: Mit einer Gesetzesänderung im Herbst könnten Häftlinge unter bestimmten Bedingungen bereits 24 Monate vor dem regulären Haftende in den elektronisch überwachten Hausarrest überstellt werden.

Im Fall Grassers bedeutet das konkret: Seine Anwälte könnten schon im August einen Antrag auf die elektronische Fußfessel stellen. Wird dieser genehmigt, könnte der Ex-Minister ab 1. September das Gefängnis wieder verlassen. Die neue Regelung sieht außerdem erweiterte Bewegungsfreiheiten für Träger einer Fußfessel vor, während frühere Hürden wie etwa generalpräventive Erwägungen künftig keine Rolle mehr spielen.

Die BUWOG-Affäre zählt zu den größten Korruptionsskandalen der Zweiten Republik. Grasser war darin unter anderem wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit verurteilt worden. Sein Haftantritt markiert nun den vorläufigen Höhepunkt in der langen juristischen Aufarbeitung.

Credits: APA

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