Häftling Grasser speist schon wieder am Wörthersee – ist das ok?

Häftling Grasser speist schon wieder am Wörthersee – ist das ok?

Ein unerwarteter Gastauftritt in der eleganten Seebar Linde am Wörthersee sorgte am Samstag für erstaunte Blicke: Der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser (56), derzeit in Haft, wurde gemeinsam mit seiner Ehefrau Fiona beim Mittagessen in dem Lokal gesichtet. Auf den Social-Media-Plattformen wird über den Freigang heftig diskutiert – erst im April hatte Grasser den Privatkonkurs beantragt.

Der Sashimi-Mix um 48 Euro, ein Beef Tatar um 42 Euro, eine frische Rainanke um 40 Euro, danach noch einen Schokokuchen um 15 Euro? Der Auftritt des prominenten Gefängnisinsassen in der Seebar Linde in Maria Wörth, der die Abwechslung von der Häfen-Küche genießen konnte, war doch überraschend – schließlich verbüßt Grasser seit dem 2. Juni eine vierjährige Haftstrafe wegen Untreue. Doch sein Ausflug an den See, über den die Krone berichtet, war keineswegs ein Rechtsbruch, sondern Teil eines ganz legalen Prozesses im österreichischen Strafvollzug.

Freigang als Teil der Resozialisierung

Wie die österreichische Strafvollzugsordnung vorsieht, kann Häftlingen im gelockerten Vollzug Freigang gewährt werden – vorausgesetzt, sie gelten nicht als gefährlich, zeigen gutes Verhalten und haben weniger als drei Jahre der Haftzeit vor sich. Diese Entscheidung liegt im Ermessen des Anstaltsleiters.

Ziel dieser Maßnahme ist die schrittweise Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Wie die Betroffenen diese Stunden außerhalb der Haftanstalt verbringen, bleibt ihnen weitgehend selbst überlassen – ob im Familienkreis, bei beruflicher Tätigkeit oder eben bei einem stilvollen Mittagessen.

Kurzbesuch mit Symbolwert

Karl-Heinz Grasser nutzte diese Gelegenheit, um mit Ehefrau Fiona entspannte Stunden am Wörthersee zu verbringen – in einem Lokal, das für seine ruhige Lage und seine exklusive Küche bekannt ist. Die Szene löste bei einigen Gästen Verwunderung aus. Denn auch wenn der Ex-Minister juristisch gesehen nichts Ungewöhnliches tat, bleibt seine Haft ein emotional und politisch aufgeladenes Thema.

Gesellschaftlich umstritten

Solche Bilder sorgen regelmäßig für Diskussionen über Gerechtigkeit und Gleichbehandlung, insbesondere bei prominenten Häftlingen. Strafrechtsexperten betonen jedoch: „Freigang ist kein Privileg, sondern Teil eines modernen Strafvollzugs, der auf Rückführung und nicht nur auf Wegsperren setzt.“

Grasser selbst äußerte sich zu dem Ausflug nicht. Auch von Seiten der Justizanstalt gab es keine weiteren Kommentare – man verwies lediglich auf die geltende Rechtslage.

PS: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat im April einen Antrag auf Privatkonkurs gestellt, er schuldet der Republik Österreich etwa zehn Millionen Euro.

Credit: APA

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