Karl-Heinz Grasser, ehemaliger Finanzminister, verbüßt seit 2. Juni eine vierjährige Haftstrafe im Innsbrucker Gefängnis. Bereits nach wenigen Wochen wurde er bei einem Mittagessen mit seiner Frau im Restaurant Seebar Linde am Wörthersee gesehen. Seinen ersten Freigang soll Grasser bereits am 28. Juni bekommen haben, Ende Juli soll er ihn erneut genutzt haben.
Reaktionen von Experten und Öffentlichkeit
Rechtsexperten wie Helmut Graupner äußern sich laut oe24 überrascht: In der Regel werde Häftlingen ein so früher Freigang nach nur acht Wochen nicht gewährt. Auch unter Mitgefangenen sorgt die Situation laut Der Standard für Misstrauen.
Politische Diskussion im Parlament
Die grüne Abgeordnete Agnes Prammer brachte eine parlamentarische Anfrage ein und hinterfragt die Gleichbehandlung im Strafvollzug. Prammer fordert laut oe24, dass das Gesetz „für alle gleich gelten“ müsse und es keinen Promi-Bonus geben dürfe.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Wie Die Presse berichtet, ermöglicht das österreichische Strafvollzugsgesetz Freigänge, wenn Häftlinge als ungefährlich gelten, gute Führung zeigen und weniger als drei Jahre Reststrafe haben. Die Entscheidung darüber liegt bei der jeweiligen Gefängnisleitung.
Elektronischer Hausarrest möglich
Ab 1. September kann Grasser laut oe24 elektronischen Hausarrest (Fußfessel) beantragen und so unter Umständen frühzeitig nach Hause zurückkehren. Der Staat würde dann eine monatliche Gebühr erheben.
Credits: APA
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