Ein Gutachten attestiert „sachfremde Motive in hohem Maß“ bei einer Postenbesetzung im Klimaministerium. Die Staatsanwaltschaft Wien beschäftigt sich zunächst wochenlang mit sich selbst – und entscheidet dann, nichts zu tun.
Die Verwechslung, die keine war
Was zunächst wie eine solide Nachricht klang, entpuppte sich als hausinterne Panne: Wie der eXXpress berichtet, bestätigte die Staatsanwaltschaft Wien dem Medium zunächst, dass in der Postenschacher-Affäre rund um Ex-Klimaschutzministerin Leonore Gewessler eine Anzeige vorliege. Eine Woche später folgte der Rückzieher – man habe sich intern geirrt, eine Anzeige existiere gar nicht.
Doch damit war die Sache nicht erledigt. Denn die eigentliche Frage blieb: Hat die Behörde den Fall wenigstens von Amts wegen geprüft? Die Antwort kam erst nach zweifacher Nachfrage des eXXpress – und fiel knapp aus: Die mediale Berichterstattung gebe „derzeit keinen Anlass für die amtswegige Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.“ Klartext: Die Staatsanwaltschaft tut nichts.
Was der Fall ist
Ausgangspunkt ist ein Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission, über das Die Presse als erste berichtete. Demnach erhielt im damaligen Klimaschutzministerium unter Gewessler eine Kabinettsmitarbeiterin den Posten einer Abteilungsleiterin – obwohl sich eine langjährige Führungskraft mit deutlich mehr Erfahrung beworben hatte. Die Kommission stellte laut ORF fest, dass dem Ministerium der Nachweis misslungen sei, dass politische Weltanschauung bei der Entscheidung keine Rolle gespielt habe. „Sachfremde Motive“ seien bei der Postenbesetzung „in hohem Maß ausschlaggebend“ gewesen. Die übergangene Bewerberin fühlt sich wegen Alters und Weltanschauung diskriminiert.
Gewessler selbst wies die Vorwürfe zurück und bestand darauf, sachlich entschieden zu haben. Politisch hagelte es dennoch Kritik: Wie nachrichten.at berichtet, forderte ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti „lückenlose“ Aufklärung, NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos sprach von „unsäglichem Postenschacher“, und die FPÖ verlangte eine Durchleuchtung sämtlicher Personalentscheidungen der schwarz-grünen Vorgängerregierung.
Amtsmissbrauch als Offizialdelikt – aber nur auf dem Papier
Der rechtliche Knackpunkt liegt im Strafgesetzbuch. Amtsmissbrauch nach § 302 StGB ist ein Offizialdelikt: Liegt ein Anfangsverdacht vor, müssen Staatsanwaltschaft oder Polizei von sich aus tätig werden – ohne dass jemand eine Anzeige einbringt. In der Vergangenheit haben österreichische Behörden genau das mehrfach getan, etwa im Bauskandal von St. Wolfgang, in der Terminal-Tower-Causa in Linz oder im Zusammenhang mit einer umstrittenen Staatsbürgerschaftsverleihung.
Im Fall Gewessler bremst aber ein juristisches Argument: Amtsmissbrauch setzt einen hoheitlichen Akt voraus. Bei der fraglichen Personalentscheidung soll es sich um eine Vertragsbedienstete gehandelt haben – und Vertragsbedienstete werden nicht hoheitlich bestellt. Damit greife § 302 möglicherweise gar nicht, heißt es in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung. Dieses Argument kommt allerdings nicht von der Staatsanwaltschaft selbst – die sagt lediglich, es gebe keinen Anlass zum Handeln.
Der Vergleich mit Wöginger drängt sich auf
Politisch am nächsten liegt der laufende Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger. Wie unzensuriert.at berichtet, wird ihm und zwei Mitangeklagten vorgeworfen, unzulässig auf die Besetzung eines Finanzamts-Vorstandspostens Einfluss genommen zu haben – zugunsten eines ÖVP-Bürgermeisters. Auch dort geht es dem Kern nach um denselben Verdacht: Personalentscheidungen nach parteipolitischer Nähe statt nach Sachkriterien. In beiden Fällen steht dieselbe Frage im Raum – nur dass im einen Fall ein Prozess läuft und im anderen die Staatsanwaltschaft zwei Wochen lang brauchte, um zu sagen, dass sie nichts tut.
Quellen: eXXpress, Die Presse, ORF, nachrichten.at, vienna.at, unzensuriert.at
Credits: APA
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